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Stand: Dez. 2010

Entwicklung der EEG-Vergütungen, EEG-Differenzkosten und der EEG–Umlage bis zum Jahr 2030 auf Basis eines aktualisierten EEG-Ausbaupfad

Seit Jahren veröffentlicht BMU regelmäßig wissenschaftlich gestützte Abschätzungen zur möglichen Entwicklung der EEG-Differenzkosten und zur Höhe der EEG-Umlage.

Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere der rapide Zuwachs bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie hiermit verbundene gesetzliche Anpassungen haben eine erneute Aktualisierung der zuletzt mit Datenstand vom 6/2010 veröffentlichten Studie erforderlich gemacht. Das Ergebnis liegt jetzt vor.

Die federführend von Dr. Wenzel/Institut für neue Energien (IfnE/Teltow) erarbeitete Aktualisierung rechnet die EEG-Kosten jahresscharf zu. Die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) in der EEG-Umlage 2011 eingerechnete Nachzahlung für 2010 (rd. 0,3 ct/kWh) wird in der Studie entsprechend dem Jahr 2010 zugeordnet. Hierdurch liegt die EEG-Umlage 2010 mit rd. 2,4 ct/kWh deutlich über der am 15.10.2009 veröffentlichten Prognose der ÜNB (2,05 ct/kWh; vgl. hierzu die ausführlichen Hinweise der ÜNB unter www.eeg-kwk.net ). Anders als in der Prognose der ÜNB für 2011 (3,5 ct/kWh) fällt dieser Betrag in diesem Jahr entsprechend nicht an. Zudem wird in der IfnE-Studie berücksichtigt, dass der PV-Ausbau 2010 mit etwa 7.000 MW deutlich unter dem von den ÜNB zuletzt angenommenen Wert (9.500 MW) lag. Im Ergebnis könnte die EEG-Umlage 2011 daher sogar nur bei 2,7 ct/kWh liegen.

Bis Mitte des Jahrzehnts wird dann nur noch ein mäßiger Anstieg der EEG-Umlage auf ein Maximum von 3,1 ct/kWh erwartet. Die Umlage verharrt eine Zeitlang auf diesem Niveau (2020: 2,8 ct/kWh) und sinkt danach kontinuierlich (2030: 0,7 ct/kWh). Alle Werte sind in heutigen Preisen angegeben.

Entscheidende Annahmen dieser Abschätzungen sind:

  • ein gegenüber dem aktuellen Stand grds. unverändertes EEG,
  • eine EE-Ausbauentwicklung in der u. a. im Nationalen Aktionsplan EE (NAP) gezeigten Größenordnung (PV-Zubau 2010: 7 GW; 2011: 6 GW; zwischen 2010-2020 durchschnittlich knapp 3.500 MW/a),
  • eine Stabilisierung des EEG-pflichtigen Letztabsatzes, insbes. durch deutliche Beschränkungen beim sog. Grünstromprivileg (§ 37 EEG) sowie
  • ein Anstieg der für EEG-Strom erzielbaren Börsenpreise von 4.2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 5,7 ct/kWh im Jahr 2020 und 6,8 ct/kWh im Jahr 2030.
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