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Stand: Nov. 2012

Empfehlungen der RSK zur Robustheit der deutschen Kernkraftwerke

Reaktor-Sicherheitskommission schließt Fukushima-Beratungen ab

Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihre umfassenden Beratungen zu Erkenntnissen aus dem Fukushima-Unfall für deutsche Kernkraftwerke mit Ihrer Empfehlung vom 26./27.09.2012 abgeschlossen.

Die RSK hatte zunächst unmittelbar nach dem Reaktorunfall von Fukushima eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke durchgeführt und in ihrer Stellungnahme vom 17. Mai 2011 erste Maßnahmen zur Verbesserung der Robustheit der deutschen Anlagen empfohlen. Bei der Betrachtung der Robustheit der Anlagen wurden auch solche Belastungen angenommen, gegen die die Kernkraftwerke nicht ausgelegt sind.

Auf Basis weiterer vertiefter Beratungen einzelner Themen hat die RSK jetzt ergänzende Empfehlungen zur Robustheit beschlossen. Darunter sind Empfehlungen zu erweiterten Anforderungen gegen Hochwasser, interne Überflutung und Absturz von schweren Lasten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Widerstandsfähigkeit der Kernkraftwerke gegen den Ausfall der Stromversorgung. Dafür sollen die Anlage zukünftig nicht mehr nur 72 Stunden sondern eine ganze Woche ohne Strom von außen auskommen können. Die Zeit, für welche die Anlagen alleine über Batterien in einem sicheren Zustand gehalten werden sollen, wurde von zwei auf zehn Stunden verlängert. Zusätzlich sollen mobile Notstromgeneratoren angeschafft werden, die auch bei Erdbeben und Hochwasser eingesetzt werden können.

Hinsichtlich der Wärmeabfuhr der Anlagen wird gefordert, dass für den Notfall über die reguläre Wärmeabgabe, z.B. an Flusswasser, hinaus eine unabhängige weitere Möglichkeit zur Wärmeabgabe z.B. an Brunnenwasser besteht.

Darüber hinaus wird die RSK zu den Spezialthemen "Absturz von Verkehrsflugzeugen" und "Extreme Wetterbedingungen" weiter beraten.

Über den Umsetzungsstand der vorliegenden Empfehlungen sowie der Ergebnisse des EU-Stresstests wird das Bundesumweltministerium gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Bundesländer im Rahmen des bis Ende 2012 von den Mitgliedstaaten der EU zu erstellenden nationalen Aktionsplans zu den Fukushima-Nachfolgeaktivitäten berichten.

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