Die Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen setzt das Cartagena-Protokoll ("Biosafety-Protokoll") über die biologische Sicherheit in der Europäischen Union um. Ziel des Protokolls ist die präventive Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen von GVOs. Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften beim Verbringen von GVO von einem Land in ein anderes tragen zur Sicherheit im Umgang mit diesen Organismen bei. Die Vorschriften dienen vor allem zum Schutz der biologischen Vielfalt, wobei auch Risiken für die menschliche Gesundheit zu berücksichtigen sind.