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Stand: Sep. 2003

EG - Verordnung Nr. 1830/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG schafft - als sog. horizontale Regelung - ein warenbegleitendes Dokumentationssystem für alle GVO-Produkte, damit diese im Falle unvorhergesehener schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf die Umwelt zurückgezogen werden können. Die Mitgliedstaaten werden zu Inspektionen und Kontrollmaßnahmen verpflichtet. Zudem regelt sie die Kennzeichnung von GVO mit Ausnahme der bereits durch die o.a. produktspezifische VO (EG) 1829/2003 erfassten GVO-Lebens- oder -Futtermittel.

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