Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.September 2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel regelt - im Gegensatz zur "horizontalen" RL 2001/18/EG als produktspezifische, sog. "vertikale" Regelung - in der EU das Verfahren und die Voraussetzungen für die Zulassung von Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus GVO hergestellt werden. Für GVO-Lebensmittel löst sie die im übrigen fortgeltende Novel Food-Verordnung ab, für GVO-Futtermittel werden in der Verordnung erstmals produktspezifische Regelungen getroffen. Neben der Zulassung regelt die VO auch die Kennzeichnung von GVO-Lebens- und -Futtermitteln.