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Stand: Feb. 2013

EG-Verordnung für Verbringungen ungefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten

Die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III und IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten gilt seit 18. Dezember 2007.

Die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wurde durch die nachfolgend dargestellten Verordnungen geändert.

Mit der seit 13. August 2008 geltenden Verordnung Nr. 740/2008 der Kommission vom 29. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 hinsichtlich der bei der Ausfuhr von Abfällen in bestimmte Staaten anzuwendenden Verfahren wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 geändert.

Mit der seit 5. November 2009 geltenden Verordnung Nr. 967/2009 der Kommission vom 15. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 geändert.

Mit der seit 8. Oktober 2010 geltenden Verordnung (EU) Nr. 837/2010 der Kommission vom 23. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 geändert.

Mit der seit 23. Juli 2011 geltenden Verordnung (EU) Nr. 661/2011 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 geändert

Mit der seit 7. August 2012 geltenden Verordnung (EU) Nr. 674/2012 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen zum Zwecke der Verwertung in bestimmte Nicht-OECD-Staaten wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 geändert.

Mit der seit 6. Februar 2013 geltenden Verordnung (EU) Nr. 57/2013 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen zum Zwecke der Verwertung in bestimmte Nicht-OECD-Staaten wurde die EG-Verordnung Nr. 1418/2007 bezüglich Malaysia geändert.

Sonstiges

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine "Staatenliste" veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine auf der Internetseite der Kommission eingestellte Antwort dann rechtlich relevant ist, wenn ein Staat damit mitgeteilt hat, dass er ein neues Verbot für bestimmte Abfälle in seinem nationalen Recht festgelegt hat, und zwar deshalb, weil dann gemäß Artikel 36 Abs. 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die Ausfuhr verboten ist, auch wenn dies noch nicht in der zuvor genannten Verordnung der Kommission enthalten ist. In allen anderen Fällen kommt einer Antwort selbst keine rechtliche Bedeutung zu.

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