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Stand: Okt. 2012

EG-Datenberichterstattung / Anlagensicherheit Bericht über die Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie

Gestützt auf Artikel 19 Abs. 4 der Seveso-II-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften alle drei Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Richtlinie zu übermitteln.

Diese Berichte werden auf der Grundlage eines von der Kommission erstellten Fragebogens abgefasst. Die Kommission wertet diese Berichte aus und veröffentlicht eine Zusammenfassung der Informationen.

Die vorliegenden Berichte für die Bundesrepublik Deutschland umfassen zum Vergleich die Zeiträume 2006-2008 und aktuell 2009-2011. Die darin zusammengestellten Daten wurden von den zuständigen Länderministerien zur Verfügung gestellt und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Übermittelung der Daten für den Zeitraum 2009 bis 2011 an die Kommission erfolgte am 28. September 2012.

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