Stand: Sep. 2005
EEG steht im Einklang mit der Strombinnenmarktrichtlinie
Gutachterliche Stellungnahme
Prof. Dr. jur. Stefan Klinski
Ein Rechtsgutachten (siehe oben) kommt zu dem Ergebnis, dass das Abnahme- und Vergütungssystem des deutschen EEG sowohl mit der Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/54/EG ) wie auch mit sonstigem europäischen Recht im Einklang steht.
Prof. Dr. Stefan Klinski hat im Auftrag des Bundesumweltministerium das Gutachten "EEG und Binnenmarkt: Zur Vereinbarkeit des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) mit den aktuellen Bestimmungen zum Elektrizitätsbinnenmarkt und mit der Warenverkehrsfreiheit", er stellt und kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme u. a. zu folgenden Ergebnissen:
- Maßgebend für die Beurteilung der Vereinbarkeit des EEG mit dem Sekundärrecht der Gemeinschaft ist nicht die Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/54/EG), sondern allein die Richtlinie 2001/77/EG ("Förderrichtlinie", "EE-Richtlinie").
- Die EE-Richtlinie 2001/77/EG entfaltet eine umfassende Schutz- und Gestaltungswirkung für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Richtlinie bekannten Arten von nationalen Instrumenten zur EE-Förderung im Strombereich.
- Zu den Instrumentenarten, deren Funktionieren vorläufig gewährleistet werden soll, zählt die EE-Richtlinie ausdrücklich auch "Preisstützungssysteme" wie das Abnahme- und Vergütungsmodell des EEG, die typischerweise nur für die inländische Stromerzeugung gelten.
- Die Beeinträchtigungen des EEG auf den freien Stromhandel im Hinblick auf vom Gemeinschaftsrecht anerkannte Ziele (Umweltschutz, Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen) sind als hinreichend gerechtfertigt anzusehen.
- Das EEG hält schließlich auch der in Bezug auf Artikel 28 EGV (mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung) vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung stand.