Vor dem Hintergrund veränderter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen - u. a. Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes - haben sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit darauf verständigt, ein gemeinsames Verständnis für ein Gesamtkonzept Elbe zu entwickeln.