Zur Vereinfachung der bestehenden Pfandbestimmungen für Einweggetränkeverpackungen hat die Bundesregierung die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (3. Novelle VerpackV) beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat der Verordnung am 20. Januar 2005 zugestimmt. Die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt I S. 1407 hat am 27. Mai 2005 stattgefunden.
Die Verordnung ist am 28. Mai 2005 in Kraft getreten.
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