Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation
Stand: Apr. 2009

Direktverbrauch des neuen EEG 2009 auf die Umsatzsteuer

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.

Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, könnendiese Neuregelung nutzen.

In der Öffentlichkeit ist wiederholt diskutiert worden, ob der Direktverbrauch des Stroms aus der PV-Anlage steuerliche Nachteile haben kann. Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem nebenstehenden Hintergrund-Dokument dargelegt.

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Frage der Bemessungsgrundlage des Direktverbrauchs bei Photovoltaikanlagen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers.

Das Schreiben des BMF ist im Bundessteuerblatt, Teil 1 veröffentlicht.

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale