Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.
Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, könnendiese Neuregelung nutzen.
In der Öffentlichkeit ist wiederholt diskutiert worden, ob der Direktverbrauch des Stroms aus der PV-Anlage steuerliche Nachteile haben kann. Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem nebenstehenden Hintergrund-Dokument dargelegt.
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Frage der Bemessungsgrundlage des Direktverbrauchs bei Photovoltaikanlagen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers.
Das Schreiben des BMF ist im Bundessteuerblatt, Teil 1 veröffentlicht.