Das am 10. September 1997 in Kraft getretene UN ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) sieht bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für die in der Konvention genannten Projekte bei möglichen erheblichen nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen eine gleichwertige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit des Nachbarlandes vor.