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Stand: Mai. 2011

Das neue Wasserhaushaltsgesetz

Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen. Es ist Quelle allen Lebens. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem Grundgesetz den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Staatsziel gemacht (Artikel 20a). Dazu gehört auch der Schutz unserer Gewässer. Im Rahmen eines umfassenden Umweltschutzes, der die Versorgung der Bevölkerung und insbesondere auch die zukünftiger Generationen gewährleisten soll, steht Gewässerschutz mit an oberster Stelle.

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), das ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957 stammt, bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). 2002 wurde das WHG umfassend novelliert, um die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union umzusetzen. 2009 schließlich wurde das Wasserrecht des Bundes grundlegend neu gestaltet. Am 31. März 2010 ist das neue WHG in Kraft getreten und löst das bisherige Rahmenrecht nun durch Vollregelungen des Bundes ab. Das neue WHG vereinheitlicht das Wasserrecht bundesweit, gestaltet es klarer und übersichtlicher und erleichtert die Anwendung in der Praxis. Es bringt aber auch einige wichtige neue Vorschriften, um das Ziel eines umfassenden Gewässerschutzes noch besser umsetzen zu können.

Hintergrund: Die Föderalismusreform

Ihren Ursprung hat die Neuregelung des Wasserrechts in der Föderalismusreform von 2006, die die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geordnet hat. Im Zuge einer Änderung des Grundgesetzes wurde für den Umweltschutz eine neue Gesetzgebungsgrundlage geschaffen: Bisher konnte der Bund auf der Grundlage der Befugnis zur Rahmengesetzgebung lediglich allgemeine Vorschriften zum Gewässerschutz erlassen, die dann in den Ländern in Landesgesetzen konkretisiert wurden. Mit der Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz erhielt der Bund die Möglichkeit, das Gewässerschutzrecht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bundeseinheitlich zu gestalten. Das neue Wasserhaushaltsgesetz gewährt dem Bund ein umfassendes Recht, Vorschriften zu erlassen, die auch Einzelheiten regeln und die für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar gelten.

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