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Stand: Mai. 2004

ChemG - Chemikaliengesetz

(Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen)

vom 16. September 1980

Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH
(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 16. September 1980 (Chemikaliengesetz - ChemG) zählt zu den modernen, produkt-, medien- und schutzzielübergreifenden Umweltschutzgesetzen. Sein genereller Ansatzpunkt für Schutzmaßnahmen sind die einzelnen chemischen Stoffe und deren Eigenschaften.

Das ChemG will schädliche Einwirkungen von gefährlichen Stoffen auf:

  • die Umwelt,
  • die menschliche Gesundheit und
  • den Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen

verhindern.

Kernpunkte des ChemG und des darauf aufbauenden untergesetzlichen Regelwerks sind:

  • Gefahrenermittlung durch eine umfangreiche Prüfung im Anmelde- und Mitteilungsverfahren für neue Stoffe, die erstmals nach 1981 auf den Markt gebracht wurden. Die Gefahrenermittlung bei alten Stoffen erfolgt durch eine unmittelbar in allen EG-Mitgliedstaaten geltende EG-Verordnung, die in Deutschland auf der Grundlage des ChemG vollzogen wird;

  • Kenntlichmachung der gefährlichen Stoffeigenschaften, um einen verantwortungsvollen Umgang zu ermöglichen, durch Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Nähere Einzelheiten sind in der Gefahrstoffverordnung durch Bezugnahme auf EG-rechtliche Bestimmungen geregelt. Sie schreiben u.a. Gefahrensymbole, standardisierte Risikohinweise und Sicherheitsratschläge vor;

  • vorbeugende Mitteilungspflichten der Industrie über Zusammensetzung bestimmter Chemikalien und der Ärzte über Vergiftungsfälle an die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen. Die Giftinformationsverordnung regelt hierzu Näheres;

  • Verbote und Beschränkungen für einen bestimmten Katalog von Chemikalien finden sich in der Chemikalien-Verbotsverordnung, soweit das Inverkehrbringen und in der Gefahrstoffverordnung und soweit die Herstellung und Verwendung der Chemikalien betroffen sind. Spezielle Regelungen zu Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) sehen die für die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und die nationale FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 vor;

  • Regelungen zur sogenannten Guten Laborpraxis, die die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit von Stoffprüfungen sicherstellen sollen. Diese Regeln gelten neben dem Chemikalienrecht auch für das Arzneimittel- und das Pflanzenschutzrecht.

Als aktuelle Neuerung des ChemG wird das Zulassungsverfahren für neue Biozid-Produkte (z. B. Holzschutz-, Desinfektions-, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, u.ä.), die nachdem 14. Mai 2000 in den Verkehr gebracht wurden, in das ChemG eingestellt. Die Regelungen hierzu befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Durch das Zulassungsverfahren sollen unerwünschte Nebenwirkungen und Gefahren der Biozid-Produkte für den menschlichen Organismus und die Umwelt frühzeitig erkannt und ausgeschaltet werden.

Die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien wird ergänzend durch weitere Rechtsnormen verschiedener Bereiche (z. B. Immissionsschutzrecht, Wasserhaushaltsrecht, Abfallrecht) gesteigert.

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