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Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999)

Die BBodSchV legt Prüfwerte für den Pfad Boden - Grundwasser fest. Sind diese Prüfwerte unterschritten, liegt keine schädliche Bodenveränderung vor und damit besteht keine Gefahr für das Grundwasser. Die Prüfwerte definieren damit die Abgrenzung von "unbelastetem" zu "schädlich verunreinigtem oder sonstig nachteilig verändertem" Grundwasser. Durch die Prüfwerte werden zwar nicht unmittelbar, wohl aber indirekt, quantifizierte Standards bzw. Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser eingeführt. Dieses für Altlasten konzipierte Bewertungskonzept hat sich auch im Bereich der Vorsorge etabliert. So werden diese Prüfwerte für die Beurteilung des Grundwassergefährdungspotentials von Recyclingmaterial oder Bauprodukten angewendet.

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