Das bayerische Umweltministerium übersandte dem Bundesumweltministerium im August 2000 den Entwurf des Bescheides für die 3. Teilgenehmigung (3. TG) des Forschungsreaktors München II in Garching (FRM-II) und bat um bundesaufsichtliche Prüfung. Mit dieser letzten Teilgenehmigung sollte der Dauerbetrieb des Reaktors genehmigt werden. Die Bundesaufsicht über Atomreaktoren im Bundesumweltministerium nahm die Prüfung des Entwurfes unter Beteiligung von Sachverständigen auf und beauftragte die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) mit der Beratung.
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