Die Aufgabe der Überwachung der Umweltradioaktivität ergab sich ursprünglich aus der Notwendigkeit der Untersuchung des radioaktiven Fallouts infolge der Kernwaffenversuche in den 50er und 60er Jahren. Zur Umsetzung der Verpflichtungen des EURATOM-Vertrags von 1957 und infolge der großtechnischen friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde die Überwachung ausgeweitet und zunehmend gesetzlich geregelt. Ab 1990 - nach der Wiedervereinigung - wurden die bergbaulichen Hinterlassenschaften in einigen der neuen Bundesländer in die amtliche Überwachung aufgenommen.
Im Rahmen der Errichtung der amtlichen Überwachung der Umweltradioaktivität und deren Auswertung wurden auch die Leitstellen eingerichtet, die seither einen integralen Bestandteil der Gesamtorganisation darstellen. Sie sind jeweils verantwortlich für die Überwachung von bestimmten Umweltbereichen, z.B. Luft, Gewässer, Lebensmittel usw. oder für bestimmte Überwachungsaufgaben bei kerntechnischen Anlagen, z.B. Fortluft und Abwasser. Sie sind jeweils in Bundesoberbehörden eingerichtet, deren sonstige Aufgaben ebenfalls diese Umweltbereiche betreffen.