Naturschutz hat in Deutschland eine lange Tradition, die beispielsweise im Gebietsschutz bis in das 19. Jahrhundert zurückgeht. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz Ende 1976 wurden die Grundlagen für einen umfassenden Schutz von Natur und Landschaft gelegt.
Eine grundlegende Neugestaltung des Bundesnaturschutzgesetzes ist am 19. Juni 2009 im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Am 1. März 2010 ist dieses neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2010) in Kraft getreten und löst das bisherige Rahmenrecht ab. Das neue Gesetz bringt eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung im Naturschutzrecht, gestaltet das Naturschutzrecht insgesamt klarer und übersichtlicher und erleichtert dessen Anwendung in der Praxis.