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Stand: Okt. 2011

Bericht des Bundes für die 77. Umweltministerkonferenz zum Lärmschutz bei stationären Geräten in Wohngebieten

Durch den stationären Einsatz von energiebetriebenen Geräten wie beispielsweise Luft-Wärme-Pumpen, die zunehmend in Wohngebieten betrieben werden, kommt es zu Lärmproblemen. In den letzten Jahren haben Beschwerden über Lärmbelästigungen durch stationäre Geräte zum Heizen, aber auch zum Kühlen und Lüften von Gebäuden zugenommen. Häufig sind die stationären Geräte oder einzelne Baueinheiten im Freien, neben oder auf Gebäuden aufgestellt. Eine Umfrage des Umweltbundesamts hat aufgezeigt, dass vor allem die tieffrequente Tonhaltigkeit der Geräuschemissionen von solchen Geräten ein Problem darstellt.

Der Lärmschutz nach derzeitiger Rechtslage (§ 22 BImSchG, TA Lärm) führt nicht immer zu einem zufriedenstellenden Ergebnis. Er bewirkt vor allem für die Vielzahl der Fälle keine generelle Lösung, die effektiv dem Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung Rechnung trägt. Ein im November 2011 der 77. Umweltministerkonferenz vorgelegter Bericht des Bundesumweltministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass zur generellen Lösung der Lärmproblematik eine Weiterentwicklung der Lärmschutzvorschriften für die stationären Geräte erforderlich ist. Danach sollen in Wohngebieten nur geräuscharme Geräte verwendet werden dürfen, die dem Stand der Technik entsprechen und einem anspruchsvollen Wert für den Schallleistungspegel genügen. Über diesen Lösungsansatz lässt sich ein akzeptabler Beurteilungspegel für die Nachbarschaft sicherstellen. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus als erste und kurzfristige Maßnahme einen Leitfaden zur Anwendung der TA Lärm. Ein solcher Leitfaden kann zu einer Verbesserung der Vollzugspraxis bei der Einzelfallbeurteilung der stationären Geräte beitragen.

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