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Stand: Okt. 2011

Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die vierte Überprüfungskonferenz im Mai 2012

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Das Bundeskabinett hat am 31. August 2011 den vierten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle beschlossen. Der Bericht in englischer Sprache wurde am 12. Oktober 2011 dem Depositar des Übereinkommens, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, zugeleitet.

Das Gemeinsame Übereinkommen hat zz. 60 Vertragsparteien (Stand 29. Juni 2011). Deutschland ist seit dem 13. Oktober 1998 Vertragspartei.Die Ziele des Übereinkommens sind:

  • weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken sowie radioaktiver Abfällen zu erreichen und zu erhalten,
  • wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und auch langfristig zu erhalten.

Inwieweit die Vertragsparteien diese Zielsetzung erfüllen, wird auf alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen der Vertragsparteien überprüft. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, schriftliche Berichte vorzulegen, die auf diesen Konferenzen erörtert und bewertet werden. Die vierte Überprüfungskonferenz wird ab dem 14. Mai 2012 in Wien stattfinden; die erste, zweite und dritte Überprüfungskonferenz im November 2003, im Mai 2006 und Mai 2009 fanden ebenfalls in Wien statt.

Der jetzt verabschiedete vierte Bericht belegt, dass Deutschland die Verpflichtungen des Gemeinsamen Übereinkommens erfüllt, indem die vom Übereinkommen verlangte Sicherheit seiner Einrichtungen zur Entsorgung nachgewiesen ist. Diese wurde insbesondere durch die Fortentwicklung und Umsetzung des atomrechtlichen Regelwerkes im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aber auch durch nachhaltige technische Verbesserungen in den entsprechenden Einrichtungen erreicht. Die Weiterentwicklung der kerntechnischen Sicherheit bedeutet, dass bestehende und zukünftige Einrichtungen zur Entsorgung dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.

Auch international sieht die Bundesregierung für Deutschland eine besondere Verantwortung, auf eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Entsorgung hinzuwirken. Sie nimmt diese Verantwortung durch bi- und multilateralen Erfahrungsaustausch wahr und durch die Unterstützung insbesondere im Bereich von G8-Partnerschaftsprojekten.

Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle als wirkungsvolles Instrument zur weltweiten Verbesserung der Sicherheit von Einrichtungen zur nuklearen Entsorgung und zur Angleichung entsprechender Sicherheitsanforderungen auf hohem Niveau genutzt wird.

Der Bericht hat den Stichtag 31. März 2011; bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle wichtigen Entwicklungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Deutschland im vorgelegten Bericht berücksichtigt. Gleichwohl wurden im Bericht auch die aktuellen Entwicklungen aufgrund des dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes berücksichtigt.

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