Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gab 1999 die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) beschlossenen "Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung" im Bundesanzeiger bekannt. Die vorliegende Fassung, die an das zwischenzeitlich fortentwickelte Recht angepasst wurde, ersetzt vorangegangene Bekanntmachungen.