Welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen hat die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Neufassung des EEG auf die nach dem Gesetz gezahlten Vergütungen, Strompreise sowie eine Reihe weiterer ökonomisch relevanter Größen?
Antworten hierauf bietet eine Studie des Instituts für neue Energien (IfnE), Teltow, für das Bundesumweltministerium. Sie betrachtet den Zeitraum bis 2030. Demnach steigen die von den Stromkunden aufzubringenden Mehrkosten des EEG (sog. Differenzkosten) nur noch bis etwa Mitte des kommenden Jahrzehnts leicht an. Anschließend sorgen die im Gesetz angelegte Degression sowie voraussichtlich weiterhin deutlich steigende Kosten der fossilen Stromerzeugung dafür, dass Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend frei vermarktbar wird und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken.
Ergänzend zur detaillierten Betrachtung der Differenzkosten quantifiziert die Studie exemplarisch auch noch einige Nutzenwirkungen des EEG. Demnach erspart die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der deutschen Volkswirtschaft fossile Energieimporte sowie externe Kosten, jeweils in Milliardenhöhe.