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Stand: Feb. 2009

Aufgaben der Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

Die Aufgabe der Überwachung der Umweltradioaktivität ergab sich ursprünglich aus der Notwendigkeit der Untersuchung des radioaktiven Fallouts infolge der Kernwaffenversuche in den 50er und 60er Jahren. Zur Umsetzung der Verpflichtungen des EURATOM-Vertrags von 1957 und infolge der großtechnischen friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde die Überwachung ausgeweitet und zunehmend gesetzlich geregelt. Ab 1990 - nach der Wiedervereinigung - wurden die bergbaulichen Hinterlassenschaften in einigen der neuen Bundesländer in die amtliche Überwachung aufgenommen.

Im Rahmen der Errichtung der amtlichen Überwachung der Umweltradioaktivität und deren Auswertung wurden auch die Leitstellen eingerichtet, die seither einen integralen Bestandteil der Gesamtorganisation darstellen. Sie sind jeweils verantwortlich für die Überwachung von bestimmten Umweltbereichen, z.B. Luft, Gewässer, Lebensmittel usw. oder für bestimmte Überwachungsaufgaben bei kerntechnischen Anlagen, z.B. Fortluft und Abwasser. Sie sind jeweils in Bundesoberbehörden eingerichtet, deren sonstigen Aufgaben ebenfalls diese Umweltbereiche betreffen.

Die Aufgaben der Leitstellen als sogenannte Verwaltungsbehörden des Bundes werden im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) benannt. Die Leitstellen haben u. a. die Aufgabe, Daten der Emissions- und Immissionsüberwachung zusammenzufassen, aufzubereiten und zu dokumentieren. Dies erfolgt nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). In den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sind die Messprogramme zur Überwachung der Umweltradioaktivität beschrieben, in die auch Messstellen der Länder eingebunden sind.

Die Leitstellen prüfen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Probenahme- und Analysenverfahren und entwickeln diese weiter; sie führen Forschungsarbeiten, z. B. über die unterschiedlichen Kontaminationsketten, durch. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems des Bundes (IMIS) prüfen sie regelmäßig die Messdaten der amtlichen Messstellen der Länder und verfassen Berichte zur Umweltradioaktivität und Strahlenexposition, sie führen Vergleichsanalysen (Ringversuche) zur externen Qualitätskontrolle durch, begleiten die Weiterentwicklung des IMIS und beraten die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder in fachlichen Fragen. Einige der Leitstellen betreiben eigene Messnetze.

Die von den Leitstellen herausgegebenen "Messanleitungen" enthalten die amtlichen Probenahme- und Analyseverfahren.

Unabhängig von der Entwicklung der zukünftigen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland wird die oben beschriebene Überwachung auch in absehbarer Zukunft erforderlich sein. Es ist wichtig, die über Jahrzehnte gesammelte fachspezifische Erfahrung und den Sachverstand der Leitstellen nicht nur zu erhalten, sondern weiterhin zu vertiefen.

Im Folgenden werden die Leitstellen im Einzelnen vorgestellt.

Schaubild: Die Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

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