Die Bundesregierung hat im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms vom 18. Oktober 2000 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragt unter Beteiligung der Wirtschaft und anderer gesellschaftlicher Gruppeneine Arbeitsgruppe einzurichten, um die Möglichkeiten für die Schaffung eines nationalen Emissionshandelssystems zu prüfen. Dabei ist die Verknüpfung mit den bereits wirksamen Instrumenten zu berücksichtigen und auf Kompatibilität mit dem derzeit entwickelten europäischen Emissionshandelskonzept und dem internationalen Emissionshandel auf der Basis der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls zu achten.
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