Am 22. April 2013 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für das Produkt Dipel ES in der Produktart 18 (Insektizide) eine vorläufige Zulassung als Biozid-Produkt erteilt.
Die vom Schädlingsbefall durch den Eichenprozessionsspinner betroffenen Regionen dürfen außer mechanischen und organisatorischen Maßnahmen und den bereits zulässigen Mitteln "NeemAzal", "Dimilin" und "Karate" nun auch das Mittel Dipel ES als Biozid-Produkt einsetzen, um einen effektiven Gesundheitsschutz vor den aggressiven Brennhaaren der Schmetterlingsraupen zu gewährleisten.
Das Produkt Dipel ES enthält den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS-351 und kann gegen freifressende Schmetterlingsraupen wie den Eichenprozessionsspinner eingesetzt werden. Die vorläufige Zulassung endet am 30.04.2016.