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Stand: Aug. 2012

Anhörung zum Referentenentwurf der Chemikalien-Sanktionsverordnung eingeleitet

Das vom Bundesumweltministerium eingeleitete Anhörungsverfahren gibt den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.

Der Verordnungsentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Ziel ist im Schwerpunkt die Schaffung von Sanktionsnormen (Straf- und Bußgeldtatbestände) für bisher noch nicht unmittelbar straf- und bußgeldbewehrte Zuwiderhandlungen gegen die folgenden EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit:

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),
  • Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber,
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Die Verordnung löst zugleich die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (ChemStrOWiV) ab, deren Inhalte in aktualisierter Form in die neue, aus Gründen der Anwenderfreundlichkeit nunmehr nach den jeweiligen EG- und EU-Verordnungen gegliederte Verordnung übernommen werden.

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