Das vom Bundesumweltministerium eingeleitete Anhörungsverfahren gibt den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Der Verordnungsentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Ziel ist im Schwerpunkt die Schaffung von Sanktionsnormen (Straf- und Bußgeldtatbestände) für bisher noch nicht unmittelbar straf- und bußgeldbewehrte Zuwiderhandlungen gegen die folgenden EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit:
Die Verordnung löst zugleich die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (ChemStrOWiV) ab, deren Inhalte in aktualisierter Form in die neue, aus Gründen der Anwenderfreundlichkeit nunmehr nach den jeweiligen EG- und EU-Verordnungen gegliederte Verordnung übernommen werden.