Das Bundesumweltministerium hat zu dem Referentenentwurf des Durchführungsgesetzes zur EU-Phosphatverordnung (Verordnung (EU) Nr. 259/2012) die schriftliche Anhörung der Länder, kommunalen Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eingeleitet. Die Anhörung endet am 11. Januar 2013. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
Ziel des Gesetzes ist es, durch Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) die rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der am 19. April 2012 in Kraft getretenen EU-Phosphatverordnung zu schaffen.
Die EU-Phosphatverordnung führt durch Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (EG-Detergenzienverordnung) harmonisierte Vorschriften für die Begrenzung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln ein. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Phosphateintrages in europäische Gewässer und damit zum Schutz sowohl der Binnengewässer als auch des Meeres vor den negativen Folgen einer Überdüngung.
Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die EU-Phosphatverordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Für eine wirksame Durchführung der Vorschriften in Deutschland ist jedoch zum einen die Schaffung von Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die EU-Phosphatverordnung sowie die Erweiterung von Anordnungsbefugnissen der zuständigen Behörden erforderlich. Dies soll durch das vorliegende Gesetzgebungsvorhaben im Wege einer Änderung des die Durchführung der EG-Detergenzienverordnung in Deutschland regelnden Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WMRG) erfolgen.