Das BMU hat mit Schreiben vom 23. März 2007 die Anhörung der Verbände- und Länder zu den geplanten Änderungen der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung eingeleitet. Betroffene erhalten jetzt Gelegenheit, bis zum 27. April 2007 Stellungnahmen zu den geplanten Neuregelungen an die E-Mail Adresse strahlenschutzrecht@bmu.bund.de zu richten. Die Anhörung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden soll am 25. Mai 2007 ab 10:00 Uhr im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Rektorsicherheit, Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn, Raum 1.150 stattfinden.
Hierbei ist der Zeitraum von 10:00 – ca. 11:00 Uhr für Stellungnahmen zum Bereich der medizinischen Forschung (§§ 24, 87 ff. StrlSchV, §§ 28a ff. RöV) vorgesehen, ab 11:00 bis ca. 13:00 werden weitere Themen aus der Strahlenschutzverordnung und ab ca. 13:30 wird der Themenbereich der Röntgenverordnung behandelt.
Die geplante Änderungsverordnung umfasst in Artikel 1 Änderungen der Strahlenschutzverordnung und in Artikel 2 Änderungen der Röntgenverordnung. Sie soll in erster Linie dringend erforderliche Änderungen und Ergänzungen aufgreifen, die sich aus den Erfahrungen beim Vollzug der Verordnungen ergeben haben.
Ein wichtiges Anliegen, dem die Änderungsverordnung Rechnung tragen soll, ist das Thema Verwaltungsvereinfachung. Insbesondere im Bereich der medizinischen Forschung ist durch die Übertragung von Regelungen aus der Strahlenschutzverordnung auf die Röntgenverordnung mit der umfassenden Novelle aus dem Jahr 2002 eine Ausweitung der ohnehin schon zahlreichen genehmigungsbedürftigen Forschungsvorhaben entstanden. Um dennoch Verzögerungen zu vermeiden, ist vorgesehen, sowohl in der Strahlenschutz- als auch in der Röntgenverordnung die zu prüfenden Genehmigungsvoraussetzungen zu entschlacken und die Verfahren effizienter zu gestalten.
Der im Zusammenhang mit dem Programm der Bundesregierung "Bürokratieabbau und besseres Rechtsetzung" aufgestellten Forderung nach Reduzierung der Kosten insbesondere für die Wirtschaft, die durch die Erfüllung rechtlich verursachter Informationspflichten entstehen, soll in einem ersten Schritt dadurch Rechnung getragen werden, dass unter dem Stichwort "E-Government" die Zulässigkeit elektronischer Datenspeicherung und Datenübertragung erweitert und auch die Möglichkeit zur Erteilung einer Genehmigung in elektronischer Form geschaffen werden soll.
Die Änderungen der Anforderungen an konventionelle Abfalldeponien machen eine Änderung der in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Werte für die Freigabe radioaktiver Stoffe aus dem genehmigten Umgang für entsprechende Deponien erforderlich, um sicherzustellen, dass auch künftig durch freigegebene abgelagerte oder eingebaute Stoffe auf solchen Deponien eine effektive Dosis im Bereich von 10µSv im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Weitere Einzelheiten zu der geplanten Änderungsverordnung können dem beigefügten Hintergrundpapier entnommen werden. Der Text der Änderungsverordnung einschließlich der Begründung und – zur besseren Lesbarkeit – eine Synopse werden hiermit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.