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Stand: Mär. 2012

Anhang IIIB der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Die Verordnung (EU) Nr. 135/2012 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zwecks Aufnahme bestimmter noch nicht eingestufter Abfälle in deren Anhangs IIIB ist am 8. März 2012 in Kraft getreten.

Damit können fünf bisher nicht eingestufte Abfallarten (u. a. Bioabfälle) innerhalb der EU ohne Notifizierung verbracht werden.

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