(Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz)
Ausfertigungsdatum: 15. August 2002
Verkündungsfundstelle: BGBl I 2002, 3302
Sachgebiet: FNA 2129-27-2-19
Textnachweis ab: 1.3.2003
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Am 01. März 2003 ist die Verordnung über die Entsorgung von Altholz in Kraft getreten. Die Verordnung legt die Anforderungen an die Verwertung und an die Beseitigung von Altholz fest. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 06. Februar 2002 beschlossen. Am 14. März 2002 billigte der Deutsche Bundestag die unveränderte Regierungsvorlage. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 31. Mai 2002 unter Maßgabe von Änderungen zugestimmt (Bundesratsdrucksache 273/02). Da die Änderungen im Wesentlichen klarstellender Natur sind und die Ziele der Verordnung unterstützen, hat die Bundesregierung diese am 19.06.2002 übernommen. Der Deutsche Bundestag hat der geänderten Verordnung am 04. Juli 2002 sodann im zweiten Durchlauf zugestimmt. Die Verordnung wurde am 23. August 2002 im Bundesgesetzblatt I Seite 3302 verkündet und trat am 01. März 2003 in Kraft.