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Stand: Jul. 2011

Änderung von Anhang IIIA der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Die Verordnung (EG) Nr. 664/2011 der Kommission zur Änderung des Anhangs IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (VVA) ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.In Anhang IIIA Nummer 2 wurde ein weiteres Abfallgemisch gelistet. Damit können diese Mischungen innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden.

In Nummer 3 von Anhang IIIA wurden Gemische aus Abfällen aufgenommen, die unter gesonderten Gedankenstrichen oder Untergedankenstrichen desselben Eintrags aus Anhang III der VVA aufgeführt sind; damit wird klargestellt, dass diese Gemische innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden können. Bezüglich der Gemische unter Nummer 3 und Exporten in Nicht-OECD-Staaten gilt eine Übergangsfrist bis 1. August 2012.

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