Die Verordnung (EG) Nr. 664/2011 der Kommission zur Änderung des Anhangs IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (VVA) ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.In Anhang IIIA Nummer 2 wurde ein weiteres Abfallgemisch gelistet. Damit können diese Mischungen innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden.
In Nummer 3 von Anhang IIIA wurden Gemische aus Abfällen aufgenommen, die unter gesonderten Gedankenstrichen oder Untergedankenstrichen desselben Eintrags aus Anhang III der VVA aufgeführt sind; damit wird klargestellt, dass diese Gemische innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden können. Bezüglich der Gemische unter Nummer 3 und Exporten in Nicht-OECD-Staaten gilt eine Übergangsfrist bis 1. August 2012.