Am 30.11.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1379/2007 der Kommission vom 26. November 2007 zur Änderung der Anhänge IA, IB, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 in Kraft getreten (Verkündung im EU-Amtsblatt am 27.11.2007). Diese enthält folgende wesentliche Änderungen:
Die Änderungen gehen insbesondere auf Beschlüsse bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen Ende 2006 zurück.
Eine Berichtigung der o.g. Verordnung, die die Anhänge IA und IB betrifft, wurde am 08.11.2008 im EU-Amtsblatt verkündet.
Mit dieser Berichtigung wurde das Layout der Anhänge IA und IB in allen Sprachfassungen den im TAC am 04.07.2007 beschlossenen Fassungen und damit dem auf Basel-Ebene beschlossenen Layout angepasst. Zudem wurden in der deutschen Fassung folgende Fehler korrigiert: Sowohl in Anhang IA als auch in Anhang IB lauten die Abkürzungen im Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Codes unter "Transportart (Nr.8)" nun "R", "T", "S", "A", "W" wie in allen anderen Sprachfassungen anstatt "St", "Sc", "Se", "Lu", "Bw". In Anhang IB, Felder 8a-c heißt es nun jeweils "Übergabedatum" anstatt "Versanddatum".
Muster für das Notifizierungsformular (Anhang IA) und das Begleitformular (Anhang IB) sowie die Versandinformationen sind seit Juli 2007 auf der Webseite des Umweltbundesamtes eingestellt. Die Muster für das Notifizierungsformular und das Begleitformular sind von der o.g. Berichtigung unberührt, da sie bereits korrekt waren.
Eine Reihe von Mitgliedstaaten wendete die neuen in der o.g. Verordnung enthaltenen Formulare bereits seit 12.07.2007 an, um eine nochmalige Änderung der Formulare zu vermeiden, da dies zu praktischen Problemen insbesondere wegen der Umstellung von Kilogramm auf Tonnen geführt hätte. Es ist bedauerlich, dass die Kommission nicht in der Lage war dafür zu sorgen, dass die o.g. Verordnung rechtzeitig vor dem 12. Juli 2007 in Kraft getreten ist.