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Stand: Dez. 2012

Änderung der 36. Bundesimmissionschutz-Verordnung

Die Bundesregierung hat am 7. November 2012 die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Unternehmen, die Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, im Rahmen der Biokraftstoffquotenregelung auch einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil an Biokraftstoff in Verkehr bringen (Biokraftstoffquote). Seit dem 1. Januar 2011 wird der Anteil von Biokraftstoffen, die aus Abfällen oder Reststoffen hergestellt worden sind, gegenüber dem Anteil sonstiger Biokraftstoffe doppelt gewichtet auf die Biokraftstoffquote angerechnet.

Mit der vorliegenden Verordnung wird der Nachweis der doppelten Anrechnungsfähigkeit von Biokraftstoffen auf die Biokraftstoffquote ab 2013 neu geregelt. Die Anrechnung erfolgt künftig unter Rückgriff auf das bestehende Nachweissystem der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, das dem Nachweis der Nachhaltigkeit aller anzurechnenden Biokraftstoffe als weiterer Anrechnungsvoraussetzung dient. Dadurch wird eine umfassende Überwachung der gesamten Verarbeitungskette über Zertifizierungssysteme und -stellen sichergestellt.

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