Deutschland und Brasilien haben eine umfassende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz vereinbart. Während des Besuchs der Bundeskanzlerin in Brasilien unterzeichnete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, ein entsprechendes Abkommen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte den Abschluss. "Das Abkommen erweitert die energiepolitische Zusammenarbeit mit Brasilien endlich auf den Bereich, der unvergleichlich höhere Bedeutung für die Energieversorgung dieses Landes hat als die Atomkraft." Zugleich widersprach Gabriel der Kritik von Umweltinitiativen an dem Vertrag.
Mit dem neuen Abkommen soll eine nachhaltige Energieinfrastruktur entwickelt und verbessert werden. Dazu wollen die Vertragsparteien den Politikdialog, den wissenschaftlichen und technologischen Austausch und die Beteiligung des privaten Sektors an gemeinsam entwickelten Initiativen fördern.
"Dieses Abkommen ist weder ein Liefervertrag für Biosprit nach Deutschland noch leistet er der Zerstörung des Regenwalds Vorschub, wie manche glauben machen wollen“, sagte Gabriel. „Im Gegenteil: Die vereinbarte Zusammenarbeit bezieht sich ausdrücklich auf die nachhaltige Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien."
Zu allen Bereichen der Zusammenarbeit werden spezielle Arbeitsgruppen vereinbart, deren erste durch einen gesonderten Paragraphen hervorgehoben wird: Sie gilt dem Thema Biokraftstoffe und bezieht sich auf "Handelsfragen, Normen, soziale und ökologische Zertifizierung und die Erzeugung und Nutzung von Biokraftstoffen unter den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung: Umweltaspekte, wirtschaftliche und soziale Aspekte".
Gabriel: "Für mich steht fest, dass der von uns eingeschlagene Weg, über Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierung nur Biomasse für unsere Bioenergieproduktion zuzulassen, die nachhaltig und ohne Raubbau an Wäldern erzeugt wurde, der richtige ist. Bioenergie ist nicht per se gut oder böse. Es kommt darauf an, sehr genau hinzusehen: Welche Nachhaltigkeitskriterien stellen wir auf und wie überprüfen wir sie? Aber auch: Wie können wir denen, die es machen, anbieten, dass ihre Produkte auf dem deutschen und dem europäischen Markt verkauft werden können? Wer das nicht macht und einen totalen Importstopp von Bioenergie aus den Ländern des Südens ist, sendet denen das Signal: Wir wollen euch in Armut halten!"
Zu den Bereichen der Zusammenarbeit unter dem neuen Energieabkommen gehören neben den erneuerbaren Energien Energieeffizienz, innovative Antriebs- und Erzeugungstechnologien sowie die Entwicklung und Förderung von Technologietransfer nach dem Mechanismus für saubere Entwicklung unter dem Kyoto-Protokoll (CDM). Brasilien ist einer der wichtigsten Gaststaaten für CDM-Projekte und verfügt über eine sehr gut entwickelte Infrastruktur für deren Genehmigung und Realisierung. Außerdem werden „die besten verfügbaren Technologien für die nachhaltige Erforschung, Ausbeutung und Nutzung von Öl, Kohle und Gas“ als geeignetes Gebiet einer Zusammenarbeit erwähnt.
Das zwischen Deutschland und Brasilien geschlossene Abkommen über Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie aus dem Jahr 1975 sowie spätere ergänzende Regelungen bleiben neben dem neuen Abkommen weiter gültig, werden aber in ihrer Bedeutung relativiert. Dies wird schon daran deutlich, dass Atomkraft lediglich 2 Prozent des brasilianischen Primärenergiebedarfs deckt. Erneuerbare Energien wie Wasserkraft und Biomasse bilden zusammen 40 Prozent des Primärenergiemixes in Brasilien. Hier öffnet sich ein sehr weites Feld für den Export deutscher Technologien und Anlagen.