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Stand: Mär. 2012

Abfallverbringungsgebührenverordnung - AbfVerbrGebV

Vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 2749); in Kraft getreten am 24. Dezember 2003

Das Umweltbundesamt entscheidet als zuständige Behörde über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch das Bundesgebiet. Aufgrund der Abfallverbringungsgebührenverordnung erhebt das Umweltbundesamt für alle Amtshandlungen in diesem Zusammenhang Gebühren. Die Gebühreneinnahmen dienen als Ausgleich für die Serviceleistungen des Umweltbundesamtes. Finanzielle Auswirkungen hat die Gebührenverordnung nur für Abfallexporteure aus dem Ausland.

Am 12. Juli 2007 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung in Kraft.

Das Bundeskabinett hatte die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung am 18. April 2007 beschlossen. Sie bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Ziel der Änderung war die Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen.

Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

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