Ausfertigungsdatum: 23.11.1990
Neugefasst durch Bekanntmachung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1633)
Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)
Die Änderungsverordnung zur Novellierung der 17. BImSchV sowie die Neufassung der Verordnung sind am 19.08.2003 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1614 bzw. 1633) verkündet worden. Damit ist die novellierte Verordnung am 20.08.2003 in Kraft getreten. Die Regelung zum in Kraft treten der Verordnung ist in der zum Download bereit gestellten Neufassung nicht enthalten.
Die Novelle der 17. BImSchV diente der Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen in nationales Recht. Mit ihr wurde das in Deutschland bisher schon geltende hohe immissionsschutzrechtliche Anforderungsniveau an Abfallverbrennungsanlagen für alle Anlagen festgeschrieben, in denen Abfälle eingesetzt werden.
Mit der Novelle der 17. BImSchV wurden die Anforderungen an die Mitverbrennungsanlagen, wie Kraftwerke oder Zementwerke, die Abfälle als Ersatzbrennstoff einsetzen, weitgehend an die der klassischen Abfallverbrennungsanlagen ("Monoverbrennung") angeglichen. Dazu wurden insbesondere für die Mitverbrennung neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt, welche die bisher geltende so genannte "Mischungsregel" ersetzen. Darüber hinaus legt die 17. BImSchV Anforderungen an die Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, an die Messung von Emissionen sowie zur Abwärmenutzung fest.
Durch die am 31.01.2009 in Kraft getretene Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und in der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen(BGBl. I vom 30.01.2009, S. 129) wird die 17. BImSchV um Anforderungen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen erweitert. Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr 50 MW dürfen im Jahresmittel nicht mehr als 100 mg/m³ Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, emittieren.
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