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Stand: Mai. 1993

Technische Anleitung (TA) Siedlungsabfall

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz

Ziele dieser Technischen Anleitung sind:

  • nicht vermiedene Abfälle soweit wie möglich zu verwerten,
  • den Schadstoffgehalt der Abfälle so gering wie möglich zu halten,
  • eine umweltverträgliche Behandlung und Ablagerung der nichtverwertbaren Abfälle sicherzustellen.

Dabei ist die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Ablagerung soll so erfolgen, dass die Entsorgungsprobleme von heute nicht auf künftige
Generationen verlagert werden.

Verwaltungsvorschrift

Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz)

vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99a vom 29.05.1993)

Aufgehoben durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009.

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