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Für Amtshandlungen nach dem TEHG und dem ZuG 2007 erhebt die Deutsche Emissionshandelsstelle kostendeckende Gebühren auf der Grundlage einer Kostenverordnung des BMU. Diese Kostenverordnung, die am 01.09.2004 in Kraft getreten ist, und die Begründung zur Verordnung stehen zum download bereit.
Die vorgesehenen Gebühren orientieren sich an der Menge der zugeteilten Berechtigungen und betragen zwischen 1,5 und 3,5 Cent pro zugeteilter Berechtigung zusätzlich zu einem anlagenbezogenen Sockelbetrag. Durch eine Vollzugsanweisung des BMU an die DEHSt wird sichergestellt, dass die Gebührenzahlung in mehreren Raten über die Zuteilungsperiode hinweg erfolgt. Diese Vollzugsanweisung des BMU steht ebenfalls zum download bereit.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 31.08.2004: Parkett frei für den Emissionshandel
- Download: Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen