
Die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser hat am 26. Juni 2012 im Bundesumweltministerium die Unabhängige Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag berufen. Die Berufung der sechs renommierten Antarktisexperten erfolgt im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für drei Jahre werden die Sachverständigen das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde bei der Beurteilung der Auswirkungen von wissenschaftlichen Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt beraten. Gleichzeitig wurde die bisher amtierende Kommission verabschiedet. Heinen-Esser bedankte sich für die geleistete Arbeit.
Hier zusammen mit den Mitgliedern der bisherigen und der neu berufenen Unabhängigen Kommission Wissenschaftlicher Sachverständiger Prof. Melles, Dr. Kassens, Dr. Peter, Dr. Roland, Prof. Hagen, PSt Heinen-Esser, Dr. Zimmer, Prof. Brandt, Prof. Wohlenberg, Prof. Dietrich, Dr. Weilgart, Prof, Thiele (v.l.n.r.).
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) setzt die völkerrechtlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in deutsches Recht um. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von dessen Hoheitsgebiet ausgehen, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Als nationale Genehmigungsbehörde beurteilt das Umweltbundesamt (UBA) die Auswirkungen der geplanten Tätigkeit auf die antarktische Umwelt sowie die Ökosysteme. Im Fall von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung, die mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen, ist die Stellungnahme der Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger zu berücksichtigen
Aufnahmedatum: 26.06.2012
Aufnahmeort: Berlin
Aufnahmeland: Deutschland
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