Neben den ausführlichen umweltpolitischen Hintergrundinformationen, die Sie über die Themenbereiche direkt auswählen können, erhalten Sie hier die wichtigsten Kurzinformationen und aktuellen Entscheidungen zu den Themen, die aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger gegenwärtig von besonderer Bedeutung sind.
Die in den Medien kursierenden Meldungen zu einer angeblich geplanten "Abwrackprämie für Heizungen" gehen nicht auf Äußerungen der Bundesregierung zurück. Zur Diskussion steht lediglich ein so genanntes "Prämienmodell" als eine unter mehreren Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Vermutlich wurden Elemente dieses Modells aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert aufgegriffen (Investitionskostenzuschüsse für die Installation einer neuen regenerativen Heizungsanlage im Gebäudebestand). Ein Verständnis dieses Modells ist jedoch nur im Gesamtzusammenhang möglich. An eine isolierte Gewährung von Investitionszuschüssen nach dem Modell der Abwrackprämie für Kraftfahrzeuge ist dabei jedoch nicht gedacht.
In diesem Zusammenhang ist auf die schon seit längerem bestehende Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (kurz: MAP) hinzuweisen. Die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien wird mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dabei kann unter anderem eine Bonus-Förderung i.H.v. 500,- Euro ("Kesseltauschbonus") zusätzlich zu der Basis-Förderung für die Errichtung von Solarkollektoranlagen gewährt werden, falls gleichzeitig der bisherige Wärmeerzeuger durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzt wird. Daneben kann auch ein Kombinationsbonus für die gleichzeitige Errichtung von zwei verschiedenen Erneuerbare-Energien-Anlagen (d.h. Solar- plus Biomasseanlage oder Solar- plus Wärmepumpenanlage) gewährt werden. Damit stehen ausreichend Fördermöglichkeiten für eine Umrüstung auf umweltfreundliche Systeme zur Verfügung.