Neben den ausführlichen umweltpolitischen Hintergrundinformationen, die Sie über die Themenbereiche direkt auswählen können, erhalten Sie hier die wichtigsten Kurzinformationen und aktuellen Entscheidungen zu den Themen, die aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger gegenwärtig von besonderer Bedeutung sind.
Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich grundsätzlich um ein Gesetz, das alleine die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder anderen staatlichen Stellen werden keine Rechte eingeräumt, bei Konflikten zwischen den Beteiligten einzugreifen. Streitigkeiten bei der Anwendung des EEG können nur von den zuständigen Gerichten verbindlich geklärt werden, darüber hinaus werden von der Clearingstelle EEG verschiedene Verfahren angeboten, um Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG zu klären. In diesem Sinne sollen diese Hinweise für die beteiligten Akteure bestehende Zweifelsfragen klären.