• Titel: Anforderungen an eine sichere Endlagerung

  • Untertitel: Eröffnungsrede
  • Redner/in: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
  • Anlass: Endlagersymposium vom 30. Oktober bis 01. November 2008
  • Datum/Ort: 30.10.2008, Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

ganz herzlich möchte ich Sie begrüßen zu diesem Endlagersymposium des Bundesumweltministeriums in Berlin. Wir alle sind hier, um den ins Stocken geratenen Dialog zwischen der Politik, der interessierten Öffentlichkeit, der Wissenschaft und den verantwortlichen, gesellschaftlichen Akteuren in der Frage der Endlagerung hochaktiver und damit insbesondere wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle wieder zu beleben.

Bei meinem Besuch in der Region Gorleben am 2. November des vergangen Jahres haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort den Wunsch an mich herangetragen, ein Endlagersymposium durchzuführen. Und die Bürgerinnen und Bürger mussten keine große Überzeugungsarbeit leisten, um mich für die Idee einer dialogorientierten Veranstaltung zu begeistern. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass in der festgefahrenen Situation, in der wir uns jetzt befinden, insbesondere Veranstaltungen wie diese einen zentralen Beitrag dazu leisten können, in der Sache weiterzukommen. Wir müssen zusehen, dass die Hinterlassenschaften der Stromproduktion aus der Kernenergie nicht auch noch Lasten für zukünftige Generationen werden. Hier sind insbesondere diejenigen anzusprechen, die sich vehement für die weitere Nutzung der Kernenergie einsetzen, aber noch nicht einmal bereit sind, die Untersuchung weiterer Standorte in ihrer Heimatregion zuzulassen.

Während die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durch die Errichtung des Endlagers Konrad mittelfristig gelöst sein wird, zeichnet sich für die Entsorgung der hochaktiven Abfälle bislang keine Lösung ab. Die in Deutschland anfallenden hochaktiven Abfälle machen zwar nur einen Volumenanteil von ca. 10 % der insgesamt in der BRD bis zum Jahr 2040 prognostizierten radioaktiven Abfälle aus. Sie enthalten jedoch mehr als 99 % der in den bereits angefallenen und noch anfallenden Abfällen enthaltenen Radioaktivität. Voraussichtlich werden ca. 24.000 m³ hochaktive Abfälle in dem für diese Abfälle einzurichtenden Endlager eingelagert werden müssen.

Ein betriebsbereites Endlager für diese Abfälle sollte spätestens bis zum Jahr 2035 zur Verfügung stehen, da ab diesem Zeitpunkt sukzessive die Aufbewahrungsgenehmigungen für die Transportbehälterlager sowie die Genehmigungen für die Standort-zwischenlager auslaufen.

Die Vergangenheit hat eindeutig gezeigt: Allein und vor allen Dingen gegen den Willen zentraler gesellschaftlicher Gruppen kann die große Aufgabe der Endlagerung nicht gelöst werden. Es bedarf der Kompetenz und des Engagements aller. Nur, wenn alle zentralen Akteure bereit sind, sich ein Stück weit von ihren Positionen zu bewegen, kann eine Lösung gefunden werden. Dies gilt auch für die Atomkraftgegner. Jegliche Lösungen zu verhindern führt dazu, dass aus den jetzigen Zwischenlagern Endlager werden. Wir dürfen die Endlagerung hochaktiver Abfälle nicht unseren Nachkommen überlassen, in der Hoffnung, dass sie auch noch solche Ressourcen wie wir zur Verfügung haben.

Wie Akzeptanz für eine Endlagerentscheidung erreicht werden kann, muss deshalb im Vordergrund der Diskussionen stehen. Damit diese Frage aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet wird, haben sich zur Vorbereitung und Planung dieses Endlagersymposiums Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen mit den unterschiedlichsten Interessen in einem Programmkomitee zusammengefunden. Der Prozess war nicht immer leicht und viele kontroverse Diskussionen wurden geführt. Und trotz - oder auch gerade wegen - unterschiedlicher Ausgangs- und Interessenlagen sind wir heute hier am Eröffnungsabend des Endlagersymposiums zusammengekommen. Der Diskurs und der offene Austausch von Argumenten im Programmkomitee haben dazu geführt, dass ein meines Erachtens hoch interessantes Programm entstanden ist. Und ich denke, dass dieses Programmkomitee ein Vorbild für uns alle - die Teilnehmer und Akteure in der Endlagerung – sein sollte. Lassen Sie uns in den kommenden zwei Tagen interessante und selbstverständlich auch kontroverse Diskussionen führen und damit einen Beitrag dazu leisten, einen weiteren Schritt zur Lösung der Endlagerfrage zu gehen. Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des Programmkomitees zu danken. Dafür, dass sie dieses interessante und ausgewogene Programm zusammengestellt haben und sich trotz so mancher Kontroverse im Sinne der Sache zusammengerauft haben.

In die Zukunft blicken kann nur der, der die Lehren aus der Vergangenheit und der Gegenwart gezogen hat. Deutschland macht derzeit alle Phasen der Endlagerung durch. Das Endlager Morsleben für schwach- und mittelaktive Abfälle in Sachsen-Anhalt sowie das ehemalige Forschungsbergwerk Asse in Niedersachsen, in das ebenfalls schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert wurden, müssen stillgelegt werden. Insbesondere die Asse hat - wie wir alle ja wissen - in den letzten Monaten viele zumeist negative Schlagzeilen gemacht. Diese hängen mit Entscheidungen zusammen, welche in der Vergangenheit getroffen wurden und die dazu geführt haben, dass ein großer Verlust an Vertrauen in der Öffentlichkeit entstanden ist.

Insbesondere die Asse ist ein negatives Beispiel dafür, wie nicht vorgegangen werden sollte, da hier erhebliche Zweifel an der Sicherheit bestehen. Dieses ist eine Bürde, die wir den kommenden Generationen nicht auferlegen dürfen. Wir sind dafür verantwortlich, dass die Abfälle, welche wir heute produzieren, so beseitigt werden, dass kommenden Generationen so wenig wie möglich weder gesundheitlich noch finanziell beeinträchtigt werden. Darum fängt für mich die Endlagersicherheit mit der Auswahl eines Endlagerstandortes an. Schon bei der Auswahl des Endlagerstandortes muss die Möglichkeit zur sicheren Stilllegung und insbesondere die Langzeitsicherheit des Endlagers geprüft werden.

Die Festlegung des Standortes Gorleben, dessen weitere Erkundung seit dem 1. Oktober 2000 zur Klärung sicherheitstechnischer und konzeptioneller Fragen unterbrochen ist, erfolgte 1977 durch das Land Niedersachsen im Rahmen einer technisch administrativ durchgeführten Standortauswahl. Auf die gesellschaftspolitische Dimension der Endlagerfrage und diesbezügliche Standortentscheidungen wurde nicht eingegangen – Gorleben wurde innerhalb eines Jahres ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung vor Ort als Standort festgelegt. Dabei hätten die Erfahrungen der massiven Proteste im Zusammenhang mit der Benennung der potentiellen Standorte Lutterloh, Lichtenhorst und Wahn im Vorfeld der Benennung Gorlebens eigentlich negative Warnbeispiele sein sollen. Vor diesem Hintergrund ist für mich die zentrale Frage bei der Festlegung eines Standortes für ein Endlager für hochaktive, wärmeentwickelnde Abfälle, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Standortfestlegung für ein Endlager für diese Abfälle als fair, nachvollziehbar und transparent empfunden wird.

Aus meiner Sicht kann dies nur in einem ergebnisoffenen und transparenten Suchverfahren, in dem die Eignungsfähigkeit des Standortes Gorleben mit anderen Standorten verglichen wird, erfolgen. Dieser Standortvergleich muss nach internationalem Maßstab erfolgen. Länder wie Schweden, Finnland, Schweiz und Frankreich machen es uns mittlerweile vor. Welche Kriterien anzuwenden sind und welche Voraussetzungen für ein solches Verfahren gegeben sein müssen, wird auch im Mittelpunkt des Endlagersymposiums stehen. Wichtig ist, dass ein offener Dialog zwischen der Politik, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit zustande kommt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Prozess zur Lösung der Endlagerfrage immer wieder ins Stocken geriet, weil es bisher an einem übergreifenden Konsens, auf welche Weise ein Endlagerstandort bestimmt werden soll, gefehlt hat. Wie Sie alle wissen, war es uns bisher leider auch in dieser Legislaturperiode nicht möglich, einen gemeinsamen Weg bei der Endlagerung festzulegen. Aus meiner Sicht sollte die Festlegung aus dem Jahr 1977, den Salzstock Gorleben als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle vorzusehen, nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik in einem Auswahlverfahren überprüft werden. Durch ein solches Standortauswahlverfahren kann am Besten sowohl Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Energiewirtschaft, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit als auch der Schutz künftiger Generationen vor den Gefahren radioaktiver Abfälle sichergestellt werden.

Im Herbst des Jahres 2006 habe ich deshalb ein Konzept „Verantwortung übernehmen – Den Endlagerkonsens realisieren“ zur Durchführung eines Standortauswahlverfahrens erarbeitet, welches die Grundlage für das weitere Vorgehen darstellen kann. Dem Konzept liegen die folgenden Prinzipien zugrunde:

  • Nationale Aufgabe wahrnehmen: Radioaktive Abfälle, die bei der Nutzung der Kernenergie in Deutschland anfallen, müssen auch in Deutschland entsorgt und nicht in andere Länder mit möglicherweise geringeren Sicherheitsstandards exportiert werden.
  • Verantwortung übernehmen: Die Generation, die den Nutzen aus der Kernenergie hat, muss sich auch um die Entsorgung der Abfälle kümmern. Deshalb muss die Lösung der Endlagerfrage jetzt angegangen werden.
  • Bei der Endlagerung hat die Sicherheit Vorrang vor allen anderen Aspekten. Die Standortentscheidung muss deshalb auf der Grundlage eines Vergleiches mehrerer Alternativen für den am besten geeigneten Standort fallen.
  • Die Auswahl und Festlegung eines Endlagerstandortes erfordert ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren.

Zwei der wesentlichen Anforderungen, die dem vorgeschlagenen Konzept zugrunde liegen und in meinen Augen von zentraler Bedeutung sind, sind Transparenz und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Standortauswahlverfahren.

Ein wie von mir vorgeschlagenes Vorgehen entspricht im Übrigen auch der internationalen Praxis. In der Schweiz z. B. wird ein Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager durchgeführt werden, in dessen Verlauf durch Anwendung geologischer, raumplanerischer und sozioökonomischer Kriterien eine Standortfestlegung bis zum Jahre 2018 erfolgen soll. Der schweizerische Ansatz zeichnet sich durch einen starken partizipatorischen Charakter aus. Das Bundesumweltministerium unterstützt die anliegenden Gemeinden auf der deutschen Seite bei der Vertretung ihrer Interessen in diesem Verfahren. Was wir von der Schweiz fordern, sollte für uns in Deutschland selbstverständlich sein. Auch in Frankreich zeigen die neuesten Entwicklungen, dass der Ansatz, die potentiellen Regionen bei der Festlegung eines Endlagerstandortes einzubeziehen, ein Erfolg versprechender Weg ist. So hat in Frankreich eine Vielzahl von Gemeinden freiwillig ihr Interesse bekundet, Standort für ein Endlager werden zu wollen.

Das von mir im Herbst 2006 vorgelegte und in der Bundesregierung zur Diskussion gestellte Konzept basiert auf den 2002 entwickelten Vorschlägen des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd). Im Unterschied zu dem vom AkEnd vorgeschlagenen Auswahlverfahren, welches von einer weißen Landkarte ausgeht, berücksichtigt das Verfahren den Standort Gorleben in besonderem Maße, da dort bereits umfangreiche Erkundungen durchgeführt und 1,4 Milliarden € in das Projekt investiert wurden. Das Konzept sieht eine Prüfung dahingehend vor, ob Standortalternativen zu Gorleben bestehen, die ein höheres Sicherheitsniveau erwarten lassen bzw. aufweisen.

Demnach sollte ein anderer Standort nur dann ausgewählt und erkundet werden, wenn er deutliche Sicherheitsvorteile gegenüber Gorleben verspricht. Sicherheitstechnische Vor- oder Nachteile lassen sich nur dann glaubwürdig vermitteln, wenn vorab unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Auswahlkriterien und Sicherheitsanforderungen festgelegt wurden.

Mit der Veröffentlichung der Sicherheitsanforderungen im Sommer dieses Jahres hat das Bundesumweltministerium einen wichtigen Schritt zur Schaffung der Grundlagen für ein Standortauswahlverfahren getan. Der vorgelegte Entwurf der Sicherheitsanforderungen soll die 1983 veröffentlichten "Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk" ersetzen, welche nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Das Endlagersymposium wird am Samstag die Möglichkeit bieten, den Entwurf der Sicherheitsanforderungen sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch der interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren. Die zentralen Fragen dabei sind für mich: Welche Sicherheitsanforderungen sind an die Endlagerung gemäß internationaler Empfehlungen, Stand von Wissenschaft und Technik und vor dem Hintergrund der deutschen Endlagererfahrungen zu stellen, damit zukünftige Generationen nicht durch unsere heutigen Aktivitäten beeinträchtigt werden? Und: Wie viel Gestaltungsspielraum sollten diese Sicherheitsanforderungen dem Antragsteller lassen?

Das Bundesumweltministerium möchte durch das Endlagersymposium verdeutlichen, wo wir in der deutschen Endlagerdebatte stehen. Wie gehen andere Länder bei der Suche und Festlegung eines Endlagerstandortes vor? Welche Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit eines Endlagers sind zu stellen? Wie ist der wissenschaftliche Kenntnisstand auf dem Gebiet der Endlagerung? Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird das Bundesumweltministerium sein Konzept zur Endlagerung ausrichten und weiterverfolgen. Lassen Sie uns in den kommenden Tagen alle Argumente zusammentragen, Verständnis für die Fachfragen entwickeln und auch mögliche Lösungsansätze diskutieren. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein erfolgreiches Symposium mit interessanten und offenen Diskussionen und hoffe, dass auch wir hier in Deutschland bald Klarheit über das weitere Vorgehen in der Frage der Endlagerung haben und damit den Titel des von mir erarbeiteten Konzeptes mit Leben erfüllen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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