Stand: 21.02.2008


  • Titel: Einbringung des ersten Teils des Klimaschutzpaketes in den Bundestag

  • Redner/in: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
  • Anlass: Rede im Bundestag
  • Datum/Ort: 21.02.2008, Berlin

Guten Morgen, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir behandeln heute die ersten Bestandteile des integrierten Klima- und Energiepakets, das die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossen hat. Die Bundesregierung hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen unseres Landes bis zum Jahre 2020 um 40 Prozent zu senken. Wir gehen davon aus, dass wir bei den internationalen Verhandlungen, die auf Bali begonnen haben, Erfolg haben werden. Um zu erreichen, dass die Treibhausgasemissionen weltweit um 30 Prozent reduziert werden, muss auch die Europäische Union ihren Beitrag leisten. Um dieses Ziel in der Europäischen Union abzusichern, ist Deutschland bereit, einen Minderungsbeitrag von 40 Prozent zu erbringen, wenn wir international Erfolg haben.

Zu diesem Zweck hat das Kabinett in Meseberg im August des letzten Jahres eine Vielzahl von Gesetzentwürfen und Verordnungen in Auftrag gegeben. 14 davon haben wir am 5. Dezember 2007, nicht einmal drei Monate danach, beschlossen. Ein weiteres Paket wird am 21. Mai verabschiedet werden. Die ersten Gesetzentwürfe dazu liegen vor.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich wollen wir den Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2020 auf 30 Prozent ausbauen. Heute sind wir bei 14 Prozent. Das ist eine Riesenerfolgsgeschichte in unserem Land. Wir wollen den schlafenden Riesen wecken und dazu beitragen, dass die erneuerbaren Energien auch im Wärmesektor genutzt werden. Ihr Anteil beträgt im Wärmesektor im Moment etwa 6 Prozent. Wir wollen diesen Anteil auf 14 Prozent steigern. Allein in diesen beiden Sektoren haben wir 235 000 Arbeitsplätze in unserem Land geschaffen. Das ist ein Riesenerfolg in der Entwicklung der Technologie zur Nutzung der erneuerbaren Energien in unserem Land.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mit unseren Ausbauzielen wollen wir die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2020 mindestens verdoppeln. Wir wollen drei Ziele miteinander verbinden: Erstens. Wir wollen mehr zum Klimaschutz beitragen, indem wir unsere Treibhausgasemissionen senken. Zweitens. Wir wollen vom Import von Rohstoffen wie Öl und Gas und damit von Preissprüngen unabhängiger werden. Drittens. Wir wollen neue Arbeitsplätze in unserem Land schaffen. Wir wollen zeigen, dass wirtschaftliches Wachstum, Leistungsfähigkeit und Wohlstand mit Klima- und Umweltschutz vereinbar sind.

Beim Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geht es - dazu will ich etwas mehr sagen - um den Einsatz von Biokraftstoffen, die ja derzeit in der internationalen und auch in der deutschen Debatte umstritten sind.

Zum Thema Biokraftstoffe hat das Bundeskabinett Gesetz- und Verordnungsentwürfe verabschiedet: Das Biokraftstoffquotengesetz ist bereits am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Darin wird geregelt, dass wir stufenweise bis zum Jahr 2015 auf 8 Prozent Einsatz von Biokraftstoffen an den normalen Kraftstoffen kommen wollen.

Heute ändern wir hier im Parlament das Biokraftstoffquotengesetz mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Änderung soll uns, bezogen auf die tatsächliche Verringerung des CO2-Ausstoßes bei Kraftstoffen, ehrlicher machen. Der Mindestanteil von Biokraftstoffen wird in Zukunft in Deutschland nicht mehr energetisch definiert, wie es bislang in der Europäischen Union und auch in anderen Ländern immer noch der Fall ist, sondern der tatsächliche Klimaschutzbeitrag soll Grundlage für die Anrechenbarkeit des Einsatzes von Biokraftstoffen auf die Quote werden. In Zukunft dürfen Biokraftstoffe nur angerechnet werden, wenn sie mindestens einen Klimaschutzbeitrag von 30 Prozent gegenüber fossilen Kraftstoffen erbringen.

Meine Damen und Herren, die öffentliche Kritik am Einsatz von Biokraftstoffen in der Klimapolitik ist durchaus gerechtfertigt. Natürlich müssen wir darauf achten, dass wir uns nicht selbst täuschen und eine Scheinbilanz für die Senkung von CO2 vorlegen. Weder darf der Einsatz von Biokraftstoffen in Deutschland und Europa das Abholzen von Regenwäldern beschleunigen und begünstigen, noch dürfen wir die CO2-Emissionen wissentlich übersehen, die bei der Herstellung von Biokraftstoffen zum Beispiel im Hydrierungsverfahren ausgelöst werden können.

Das hat zur Folge, dass wir den 10-prozentigen Anteil an Biokraftstoffen, wie ihn die Europäische Union haben will, ehrlicherweise auch netto berechnen müssen. Die EU tut dies bislang nicht; sie bezieht sich in ihren Berechnungen nur auf den Energiegehalt und nicht auf den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag. Bei Zugrundelegung des Nettoklimaschutzbeitrags müssen wir, um den von der EU verlangten 10-prozentigen Beitrag zu erbringen, dem Volumen nach 20 Prozent Biokraftstoffe beimischen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir also den ersten entscheidenden Schritt tun, um den Einsatz von Biokraftstoffen auf ihren tatsächlichen Klimaschutzbeitrag zu überprüfen.

Der zweite entscheidende Schritt ist die Einführung der Nachhaltigkeitsverordnung, die das Bundeskabinett bereits am 5. Dezember 2007 verabschiedet hat. Diese Nachhaltigkeitsverordnung, die ökologische Standards für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen auf die Quoten nach dem Biokraftstoffquotengesetz regelt, liegt derzeit zur Notifizierung bei der Europäischen Union. Die Notifizierung ist notwendig, weil die ökologischen Standards natürlich Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt auslösen sollen. Sie ist nach unserer Rechtsauffassung nicht WTO-widrig, weil wir nicht den Import von Biomasse, sondern durch die ökologischen Standards die Anrechenbarkeit auf die Biokraftstoffquote einschränken. Dies soll natürlich den wirtschaftlichen Druck auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien drastisch erhöhen.

Diese Nachhaltigkeitsverordnung Deutschlands soll das Vorbild für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen zur Nachhaltigkeit beim Biokraftstoffeinsatz sein. Auch die EU-Kommission will ihr Ziel von 10 Prozent Biokraftstoffbeimischung bis 2020 an die Einhaltung dieser Kriterien binden. Der Vorwurf, diese Nachhaltigkeitskriterien würden erst in einem Jahrzehnt in Kraft treten, ist falsch. Richtig ist, dass die Entwicklung von Zertifizierungssystemen, die den Nachweis eines ökologisch nachhaltigen Anbaus erbringen können, Jahre in Anspruch nehmen wird. Aber nach Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung im Jahr 2010 dürfen importierte Biokraftstoffe solange nicht auf die Quote angerechnet werden, bis diese Kriterien erfüllt sind.

Diese Strategie zur Durchsetzung von ökologischen Standards beim Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung und die Orientierung an einer Nettobilanz müssen natürlich auch auf den Bereich der Stromerzeugung und der Wärmeproduktion ausgedehnt werden. Nicht nur das: Aus meiner Sicht müssen diese Kriterien auch für den Einsatz von Futtermitteln in der Landwirtschaft gelten;

(Beifall bei der SPD)

denn wir führen am Beispiel der Biokraftstoffe natürlich derzeit eine Stellvertreterdiskussion. Weit mehr als 80 Prozent der weltweit angebauten Biomasse gehen in die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung und nicht in die Kraftstofferzeugung. Hier geht es vor allem um Sojaanbau. In diesem Bereich ist Europa der größte Importeur und innerhalb Europas Deutschland. Wer über die Abholzung von Regenwäldern spricht und sich darüber beklagt, darf die Gefahren im Bereich der Brandrodung und des Anbaus von Soja in den Regenwäldern für die Futtermittelindustrie nicht permanent verschweigen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn die öffentliche Diskussion über Biokraftstoffe bewirkt, dass wir auch darüber reden und die Nachhaltigkeitskriterien auch im Bereich der Futtermittelindustrie ausbauen, dann leisten wir einen wirklichen Beitrag zum Schutz der Regenwälder und gegen das Abbrennen von Mooren in Indonesien.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Bundesregierung wird sich offensiv mit den umfangreichen Gutachten zu den ökologischen und sozialen Folgen der Biomasseproduktion auseinandersetzen und - das sage ich deutlich - gegebenenfalls im Kabinett die Biokraftstoffstrategie anpassen. Erste Überlegungen gehen in folgende Richtung:

Über die Klimabilanz und die derzeitigen Nachhaltigkeitskriterien hinaus sollten wir bestimmte Anbaumethoden generell von der Anrechenbarkeit bei Kraftstoffen und von der Förderung nach dem EEG und dem EEWärmeG ausschließen. Dazu zählen zum Beispiel die Abholzung von Regenwäldern oder das Abbrennen von Mooren.

In technologischer Hinsicht müssen wir auf den Einsatz organischer Reststoffe für die Energieerzeugung drängen. Dabei ist nicht nur die Klimabilanz deutlich besser; vor allem kommt es dabei nicht zu den befürchteten Nahrungsmittelkonkurrenzen. Im Übrigen geht es nicht um eine Konkurrenz zwischen Biomasse und Nahrungsmitteln, sondern zwischen Biomasse zur Kraftstoff- oder Energieerzeugung und dem Einsatz von Biomasse in der Futtermittelindustrie. Im Wesentlichen geht es in der Debatte um die Fleischerzeugung aus Rinder- und Schweinemast.

Dass wir in technologischer Hinsicht auf den Einsatz organischer Reststoffe - also auf Bioraffinerie - drängen wollen, war der Grund dafür, dass sich der Bundesfinanzminister und das Bundeskabinett auch in der Debatte um die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen im letzten Jahr für diese technologische Richtung eingesetzt haben, statt auf die weitere Förderung eines zum Teil umstrittenen Einsatzes von Biomasse zu setzen.

(Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist die Förderung geblieben?)

Die Durchsetzung ökologischer und sozialer Standards in der EU ist auch deshalb wichtig, weil wir damit nicht auf eher instabile Länder mit einem schwer kontrollierbaren Anbau von Biomasse setzen müssen; vielmehr wollen und müssen wir künftig vor allem mit Partnern in Osteuropa zusammenarbeiten. Dann wird sich über die Transportbilanz auch die Klimabilanz verbessern.

Insgesamt werden wir im Lichte der existierenden Gutachten und im Rahmen der parlamentarischen Beratungen überprüfen müssen, ob wir unter Einhaltung der genannten Kriterien die ambitionierten Ausbauziele beim Biomasseeinsatz und insbesondere beim Kraftstoffeinsatz erreichen werden. Dazu zählt auch, dass wir die Novelle zur 10. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung zur Einführung von B7 und E10 - Biodiesel- und Bioethanolkraftstoffe - erst dann in Kraft setzen werden, wenn die Zahlen des Verbandes der Automobilindustrie und auch der Automobilimporteure zu den potenziell betroffenen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge diese Kraftstoffe nicht vertragen, überprüft worden sind.

Meines Wissens hat zum Beispiel die Kollegin Frau Reiche kritisiert, dass wir zu sehr auf Fachleute vertraut haben. In der Tat vertrauen wir nach wie vor auf Aussagen aus der Automobilindustrie. Das ist die Strategie der Bundesregierung, die sozusagen in großkoalitionärer Einigkeit gemeinsam mit dem Kollegen Seehofer erarbeitet wurde. Insofern können Sie die Kritik gleichmäßig verteilen.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU/CSU)

- Wenn man Pressemitteilungen veröffentlicht, dann erwartet man doch eine Antwort, oder? Ich wollte nur höflich sein.

Gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Nutzung von erneuerbarer Energie im Wärmebereich. Ich will auf einen Widerspruch im Zusammenhang mit der Kraftstoffdebatte hinweisen. Wenn es um die ökologischen Schäden beim Anbau von Biomasse für den Kraftstoffbereich und die dadurch entstehenden Konkurrenzen geht, dann darf man die Nutzungskonkurrenzen nicht dadurch verschärfen, dass man Biomasse zu Bioöl und Biogas verarbeitet, es zur Verbrennung freigibt und dies als Beitrag zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bezeichnet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn es Nutzungskonkurrenzen bei Flächen gibt, dann müssen wir darauf achten, dass der Biomasseeinsatz effizient erfolgt. Deshalb haben wir im Wärmegesetz vorgesehen, dass die Verbrennung von Biogas nur bei der Kraft-Wärme-Kopplung - also bei der Produktion von Strom und Wärme - angerechnet werden kann. Wer diese Stoffe nur verheizen will, um Erdgas und Erdöl zu ersetzen, verschärft die Nutzungskonkurrenz und vertritt die Interessen eines kleinen Teils der deutschen Mineralölindustrie, statt eine technologische Entwicklung verbunden mit der Entstehung neuer Arbeitsplätze in Gang zu setzen. Das ist nicht der Gegenstand von Gesetzentwürfen der Bundesregierung.

Ich glaube, dass wir mit der Vorlage dieser Gesetzentwürfe einen guten Schritt geschafft haben. Wir sollten in den nächsten Wochen die weiteren Maßnahmen zur Erreichung unserer Klimaschutzziele diskutieren und umsetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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