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Archiv 16. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
Stand: 13. September 2007
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Titel: Die Bedeutung der Kommunalwirtschaft für eine hochwertige Entsorgung
- Redner/in: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
- Anlass: Zweiter Bundeskongress des VKS im VKU und Mitgliederversammlung am 13.9.2007
Thema: Kommunale Kompetenz in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - Datum/Ort: 13.09.2007, Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit ihrem 2. Bundeskongress hat sich der VKS im VKU der Thematik "Kommunale Kompetenz in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung" angenommen. Ich freue mich, bei dieser Gelegenheit über die Bedeutung der Kommunalwirtschaft für eine hochwertige Entsorgung sprechen zu können. Gerade das sehr ereignisreiche Jahr der EU-Ratspräsidentschaft gibt Anlass über die Rolle, die Probleme, aber auch über Herausforderungen und Perspektiven der Kommunalwirtschaft in einer Abfallwirtschaft nachzudenken, die zukünftig stärker als bislang auf Klima- und Ressourcenschutz setzen wird.
Anrede,
Die kommunale Entsorgungswirtschaft ist ein Eckpfeiler der deutschen Abfallwirtschaft. Nach Art. 28 Abs. 2 GG sind die Kommunen verpflichtet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, zu denen auch die Abfallentsorgung zählt, eigenverantwortlich nach Maßgabe der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zu erledigen. Allerdings besteht kein kommunales Monopol mehr: War die Abfallentsorgung nach dem alten Abfallgesetz noch den Kommunen vorbehalten, so teilt sich die Kommune heute die Aufgaben mit der privaten Entsorgungswirtschaft. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die gewerblichen Betriebe nach dem Verursacherprinzip für die Verwertung ihrer Abfälle selbst verantwortlich. Die Kommunen haben demgegenüber die Aufgabe, die privaten Haushalte zu entsorgen und für die Beseitigung der gewerblichen Abfälle zu sorgen. Sie erfüllen damit eine wichtige Gewährleistungsfunktion der Daseinsvorsorge. Wesentliche Aufgabe der kommunalen Abfallwirtschaft ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern langfristige Entsorgungssicherheit bei bestmöglichem Service, hohem ökologischem Niveau und sozialverträglichen Gebühren zu bieten.
Bei dieser Aufgabe sind die kommunalen Entsorgungsunternehmen wichtige Partner. Die Kommunalbetriebe engagieren sich in allen Segmenten der Entsorgung und haben mit etwa 100.000 Mitarbeitern im Jahr 2005 einen Umsatz von knapp 10 Mrd. Euro erwirtschaftet. Selbstverständlich greift die Kommune auch auf die Dienstleistung der privaten Abfallwirtschaft zurück. Je nach Entsorgungsbereich erledigen private Unternehmen sogar einen Anteil von bis zu 80 % der Aufgaben. Dennoch bilden die kommunalen Betriebe das Rückgrat der kommunalen Entsorgung. Die kommunale Abfallwirtschaft ist damit ein wichtiges Instrument zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung, kommunaler Arbeitsplätze und langfristiger Planungssicherheit. Sie stellt zugleich ein Gegengewicht zur überregionalen Monopolbildung privater Entsorgungsunternehmen dar.
Die vielfältigen kommunalen Leistungen haben dabei ein hohes Entsorgungsniveau sichergestellt. Kommunale Unternehmen tragen nicht nur die Grundlast der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen; sie haben auch durch den kontinuierlichen Aufbau von örtlichen Sammlungs- und Behandlungsstrukturen und qualifizierter Abfallberatung ein effektives Verwertungs- und Ressourcenmanagement im Bereich der Siedlungsabfälle geschaffen.
Hervorheben möchte ich die kommunalen Leistungen zur Umsetzung der Ablagerungsverordnung, mit der die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle flächendeckend beendet worden ist. Zur Erfüllung der Anforderungen mussten zahlreiche neue Müllverbrennungsanlagen (MVA) und mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (MBA) errichtet bzw. modernisiert und erweitert und gleichzeitig ca. 200 Deponien stillgelegt werden. Öffentliche und private Entsorgungswirtschaft investierten hierfür seit 1990 mehr als 10 Milliarden Euro und schufen damit zugleich ca. 15.000 dauerhafte Arbeitsplätze. Da sich nahezu alle Deponien und der weitaus größere Teil der Behandlungsanlagen in kommunaler Trägerschaft befinden, leistete die kommunale Abfallwirtschaft hierfür einen besonderen Beitrag. Der Übergang in die neue Ära der Abfallentsorgung ist geglückt. Die Hausmüllentsorgung läuft im Wesentlichen ohne größere Schwierigkeiten. Probleme bestehen derzeit noch bei der Entsorgung der heizwertreichen Abfälle aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen und dem Gewerbe, die z.T. immer noch in Zwischenlager verbracht werden. Die Mengen sind aber gegenüber 2006 nicht angestiegen, die unbehandelten Abfälle, die zwischengelagert werden, sind sogar zurückgegangen. Noch bestehende Engpässe werden in den nächsten Jahren u.a. durch die Errichtung effizienter Verbrennungsanlagen an Industriestandorten gelöst werden. Gegen illegale Verbringungen in Ton- und Kiesgruben werden wir gemeinsam mit den Ländern vorgehen. Im Rahmen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall wurde hierzu vor einer Woche noch einmal Einvernehmen erzielt.
Insgesamt hat die kommunale Entsorgungswirtschaft daher entscheidend dazu beigetragen, dass wir heute in Deutschland im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen über ein Niveau verfügen, um das uns fast alle europäischen Mitgliedstaaten beneiden.
Anrede,
Die kommunale Entsorgungsverantwortung sieht sich allerdings zunehmend vor Probleme gestellt. Grund sind zum einen die Diskussionen über die Reichweite der Daseinsvorsorge und Forderungen nach einer Liberalisierung der Abfallentsorgung. Aber auch das operative Geschäft ist schwieriger geworden. Die Rechtsprechung des EuGH setzt der Vergabe von Aufträgen an gemischtwirtschaftliche kommunale Tochterunternehmen (PPP) enge Grenzen und gefährdet sogar die interkommunale Zusammenarbeit. Schließlich steht eine Beschwerde an die Kommission wegen angeblicher Steuerprivilegien der öffentlich-rechtlichen Unternehmen Hand im Raum, mit der die steuerrechtliche Geschäftsgrundlage in Frage gestellt wird.
Anrede,
Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die kommunale Daseinsvorsorge auch in Zukunft als wesentlicher Eckpfeiler unseres Staats- und Gesellschaftssystems unverzichtbar ist. Dies gilt auch mit Blick auf Europa. Nach schwierigen Diskussionen zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ist heute anerkannt, dass die EU-Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Festlegung von Gemeinwohlverpflichtungen haben. Eine Rahmenrichtlinie wird es nicht geben. Zudem ist die Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen beim EU-Gipfel im Juni 2007 bekräftigt worden.
Forderungen, nach denen die Hausmüllentsorgung vollständig liberalisiert werden soll, erteile ich daher eine klare Absage. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken habe ich auch aus Umweltschutzgründen Zweifel: Zum einen ist es nicht möglich, alle privaten Haushalte flächendeckend daraufhin zu überwachen, ob sie vernünftige Entsorgungsverträge mit Entsorgungsunternehmen geschlossen haben. Zum anderen ist erscheint es mir riskant, unsere Entsorgungssicherheit langfristig ausschließlich in die Hände privater Unternehmen zu legen. Der Staat würde damit bewährte Strukturen aufgeben, die bei Ausfall privater Dienstleistung etwa im Konkursfall die umweltgerechte Entsorgung sicherstellen. Gerade die Umsetzung der Ablagerungsverordnung hat gezeigt, dass die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegebene Rollenverteilung richtig war und ist. Die Kommunen haben die gewaltige Umsetzungsaufgabe mit vorausschauender Planung und verantwortungsbewussten Investitionen wesentlich besser bewältigt als die private Wirtschaft, die nach dem Stichtag 1.6.2005 mit der vernünftigen Entsorgung ihrer Abfälle erhebliche Mühe hatte.
Anrede,
Was nun die Probleme des Vergaberechts und Diskussion um das Steuerprivileg angeht, hat sich die Regierungskoalition klar zur kommunalen Eigenverantwortung bekannt: "Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Abfallbeseitigung entscheiden können. Das Steuerprivileg für Abwasser und Abfallentsorgung soll beibehalten werden". Die Organisationsfreiheit der Kommune ist nicht nur Bestandteil der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, sondern sie soll auch Waffengleichheit mit der privaten Entsorgungswirtschaft herstellen. Kommunen müssen daher selbst entscheiden können, ob sie ihre Aufgabe mit eigenen Anlagen, eigenem Personal und eigener Organisation durchführen wollen, oder ob sie die gesamte Aufgabe oder Teile davon von privaten Unternehmen erledigen lassen wollen.
Die Vorgabe des EuGH zum Vergaberecht bei Inhouse-Geschäften, nach der die Beteiligung eines Privaten am Kommunalbetrieb unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung die Anwendung des EG-Vergaberechts erzwingt, ist zu weitgehend. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Minderheitsbeteiligung von bis zu 20 % der Stimmrechte unschädlich sein sollte. Auch die Einschränkung, dass die beauftragte staatliche Einheit keine oder nur ganz unwesentliche Geschäfte am allgemeinen Markt machen darf, scheint mir sehr eng.
Noch problematischer ist aber die Ausdehnung des Vergaberechts auf die Bildung von Zweckverbänden oder sonstige interkommunale Zusammenschlüsse. Hierdurch wird die kommunale Organisationshoheit völlig unterlaufen. Allerdings scheint die Rechtsprechung mittlerweile zu einer differenzierten Betrachtung zu neigen. Auch die Kommission ist nunmehr der Auffassung, dass jedenfalls interkommunale Kooperationen, die eine vollständige Aufgabenübertragung von einer Kommune auf die andere zum Gegenstand haben, sog. "delegierende Zweckvereinbarungen", nicht vom Vergaberecht erfasst sind. Die Bundesregierung ist indessen der Auffassung, dass alle Kooperationen staatlicher Organisationen vergaberechtsfrei sind. Für eine Regelung dieser Kooperationsformen fehlt es der EG an einer Kompetenz.
Allerdings will ich nicht generell gegen das Vergaberecht sprechen. Auch bei PPP-Modellen kann die Ausschreibung der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung dienen und sollte daher trotz aller Komplikationen und Skepsis grundsätzlich offensiv angewandt werden. Ich sehe natürlich, dass das strikte Vergaberecht zu einer stärkeren Rekommunalisierung ehemals gemischtwirtschaftlicher Betriebe geführt hat. Hierfür mögen auch andere Gründe sprechen, wie etwa Wettbewerbsverzerrungen, bessere Wirtschaftlichkeit, der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die Verhinderung von Lohndumping. Allerdings sind die positiven Effekte nicht automatisch gegeben. Auch ein kommunaler Betrieb muss wirtschaftlich arbeiten. Die Inhouse-Fähigkeit kommunaler Betriebe birgt insoweit das Risiko, dass Leistungen und Kosten nicht auf Marktniveau liegen. Umso wichtiger ist es daher, durch benchmarking und operatives controlling die Leistungsfähigkeit des Betriebes kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Ich bin aber sicher, dass die Kommunalwirtschaft sich dieser Problematik bewusst ist.
Anrede,
Lassen Sie mich noch auf das so genannte Steuerprivileg eingehen. Die Forderung nach der so genannten steuerlichen Wettbewerbsgleichheit scheint mir eine weitere Facette der Liberalisierungsdiskussion zu sein. Öffentlich-rechtliche Unternehmen der Abfall- und Abwasserentsorgungswirtschaft sind im Gegensatz zu privatrechtlichen Unternehmen zu Recht von der Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht befreit. Die verfassungsrechtlich vorgegebene Daseinsvorsorgeaufgabe der kommunalen Abfallentsorgung ist den Kommunen - steuerrechtlich betrachtet – "eigentümlich und vorbehalten". Natürlich können Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privatrechtliche Unternehmen betrauen. In der rechtlichen Verantwortung bleibt jedoch allein die Kommune. Die steuerrechtliche Differenzierung zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Unternehmen ist daher gerechtfertigt.
Anrede,
Wie sehen nun die Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Abfallwirtschaft in der Zukunft aus? Die politischen Eckpunkte für das zukünftige Abfallrecht sind bereits in der Koalitionsaussage gesetzt worden. Zunächst wollen wir auf europäischer und nationaler Ebene der umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft neue Impulse geben. In der weiteren Perspektive soll "die Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Stoffwirtschaft weiter entwickelt werden". Bei diesem Programm wollen wir weiter auch auf die kommunale Entsorgungswirtschaft setzen. Ganz wesentlich ist daher auch die Absicherung der Rechts- und Planungssicherheit.
Anrede,
Wichtige Weichenstellungen haben wir bereits mit der unter der deutschen EU-Präsidentschaft erfolgten politischen Einigung zur Abfallrahmenrichtlinie vorgenommen.
Die Abfallrahmenrichtlinie soll nach ihrer Zweckbestimmung zukünftig gleichrangig neben dem Umweltschutz auch die Ressourcenschonung verfolgen. Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch sollen reduziert und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Die stärkere ökologische und ressourcenökonomische Ausrichtung soll durch die 5-stufige Abfallhierarchie - Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung – umgesetzt werden. Um keine überflüssige Bürokratie zu erzeugen, ist die Hierarchie jedoch flexibel anzuwenden. Entscheidend ist letztlich, dass die beste Umweltoption der bestehenden Alternativen gewählt wird, wobei umwelt-, wirtschafts- und sozialrelevante Aspekte besonders zu berücksichtigen sind. Die Abfallvermeidung bekommt mit dem Grundsatz der Produktverantwortung ein eigenes Instrument. Schließlich wird das Umweltprofil auch durch eine Verstärkung der Verwertungs- und Beseitigungspflichten, Haftungsregeln für Abfallerzeuger sowie verbesserte Kontroll- und Genehmigungsvorbehalte geschärft. Vor dem Hintergrund der klima- und ressourcenpolitischen Herausforderungen haben wir wichtige Impulse zudem für die Bioabfallverwertung gesetzt.
Ein besonderes Augenmerk haben wir auf die Verbesserung der Rechts- und Planungssicherheit der kommunalen Entsorgung gelegt. Die für die Entsorgungsstruktur maßgebliche Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung wurde präzisiert. Zur Umsetzung des Ressourcenschutzziels wird der Verwertungsbegriff weit gezogen: Eine Verwertung liegt bereits dann vor, wenn durch die Maßnahme natürliche Rohstoffe oder Brennstoffe, die andernfalls hätten eingesetzt werden müssen, substituiert werden. Von besonderer Bedeutung für die kommunale Abfallwirtschaft ist dabei, dass auch Müllverbrennungsanlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung eine energetische Verwertung von Abfällen durchführen können. Allerdings soll eine energetische Verwertung nur in solchen Anlagen möglich sein, deren Energieeffizienz über 0,60 bei alten Anlagen, bzw. über 0,65 bei neuen Anlagen liegt. Nach Abschätzungen der Anlagenbetreiber kann etwa 2/3 der deutschen MVA diesen Effizienzwert erfüllen. Mit dieser klaren Bestimmung setzen wir europaweit Anreize dafür, dass Mitgliedstaaten in effiziente Müllverbrennungsanlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung und damit in den Klimaschutz investieren. Die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft befindlichen deutschen Anlagen haben mit ihrer fortschrittlichen Technik somit europaweit entscheidende Startvorteile auf dem Verwertungsmarkt. Umwelt-, Klimaschutz und Entsorgungssicherheit zahlen sich daher aus.
Vor dem Hintergrund des weiten Verwertungsbegriffs haben wir jedoch auch Schutzregelungen für nationale Entsorgungsstrukturen vereinbart.
Zum einen haben wir mit der Einführung der "Hausmüllautarkie" in die Abfallrahmenrichtlinie eine neue Regelung der AbfallverbringungsVO flankiert, nach der gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen stets wie Abfälle zur Beseitigung zu behandeln sind. Der Export von gemischtem Hausmüll zur energetischen Verwertung etwa in ein ausländisches Zementwerk kann daher mit den für Abfälle zur Beseitigung geltenden Einwandsgründen unterbunden werden. Zugleich haben wir damit unsere kommunalen Überlassungspflichten für privaten Hausmüll EG-rechtlich abgesichert. Kommunen dürfen also nach wie vor gemischten Hausmüll auch dann erfassen, wenn dieser von ihnen anschließend verwertet wird. Ein Zugriff der kommunalen Entsorgung auf verwertbare hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ist damit aber nicht gerechtfertigt. Der in Kreisen der privaten Entsorgungswirtschaft geäusserte Vorwurf, es handele sich hierbei um eine "Rekommunalisierung", ist daher unzutreffend und geht an der Sache vorbei.
Zum anderen haben wir eine Importschutzklausel eingeführt, die allerdings eher für andere Mitgliedstaaten Relevanz haben dürfte: Mitgliedstaaten können den Import von Abfällen zur Verwertung untersagen, wenn der Import ausländischer Abfälle dazu führen würde, dass inländische Abfälle aus den dafür vorgesehenen Müllverbrennungsanlagen etwa in die Deponie abgedrängt würden oder in einer Weise entsorgt würden, die den Vorgaben des nationalen Abfallwirtschaftsplanes widersprechen würde. Letztlich geht es hier um einen Überlastungsschutz für solche Staaten, deren Entsorgungspreise so niedrig sind, dass sie ausländische Unternehmen zu einem Export veranlassen.
Es ist nun abzuwarten wie sich das EP zum Vorschlag des Rates verhält. Wir hoffen, dass die in der Politischen Einigung gefundene Konzeption, die nicht nur den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz voranbringt, sondern den Mitgliedstaaten auch eine stärkere Rechts- und Planungssicherheit gewährt, die Abgeordneten überzeugen wird.
Anrede,
Neben der Gestaltung des EG-rechtlichen Rahmens steht auch die nationale Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft auf dem Programm.
Nach Startschwierigkeiten läuft die Umsetzung des ElektroG nun zufriedenstellend und wird die kommunale Abfallwirtschaft nachhaltig von der kostenträchtigen Entsorgung insbesondere schadstoffhaltiger Altgeräte entlasten. Aufgrund steigender Metallpreise profitieren Kommunen zusätzlich von der Möglichkeit, die Entsorgung bestimmter Gerätegruppen selbst übernehmen zu können. Wir werden das System weiter in guter Zusammenarbeit mit dem VKS optimieren. Bei der Novelle der VerpackV werden wir nach Ausräumung des kaum nachzuvollziehenden Streits mit dem BMWi um "Bäckertüten" am 19. September endlich den Kabinettbeschluss herbeiführen. Natürlich weiß ich von den Wünschen der Kommunen nach einer stärkeren Einbindung. Ich sehe aber angesichts des in diesem Bereich seit 15 Jahren bewährten Konzepts der Hersteller- und Vertreiberverantwortung keinen Grund, die Produktverantwortung partiell auf die Kommunen zurückzuverlagern. Die Novelle wird Wettbewerbsverzerrungen beenden und die flächendeckende haushaltsnahe Sammlung langfristig sichern. Wir haben dabei auch viele Vorschläge des VKS übernehmen können. Die Umsetzung wird auch den Kommunen nützen.
Zur Optimierung der Ressourcenschonung im Bereich der organischen Abfälle laufen die Vorbereitungen zur Novelle der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung. Hierbei geht es vor allem um die Verbesserung der Nutzung von Pflanzennährstoffen, vor allem auch von Phosphaten. Wir wollen zukünftig durch den Einsatz von Vergärungstechnologien und anderen Verfahren das energetisch nutzbare Potential der Abfälle stärker ausschöpfen. Im bedeutsamen Bereich der mineralischen Abfälle werden wir durch eine Verordnung über Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen und von Bodenmaterial die Ressourcenschonung optimieren.
Auch die Rechtsvereinfachung und der Bürokratieabbau stehen auf dem Programm. Mit dem am 1. Februar in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung konnten wir einen ersten wesentlichen Baustein auf dem Weg zu Bürokratieabbau und Vereinfachung setzen. Nach der gesetzgeberischen Phase geht es nun um die Errichtung elektronischer Kommunikationssysteme, bei der BMU und Länder eng zusammenarbeiten. Der Rechtsvereinfachung dient auch die Integrierte Deponieverordnung, mit der das zersplitterte Deponierecht übersichtlicher und vollzugsfreundlicher gestaltet und an den modernen Stand der Technik angepasst wird.
Anrede,
Angesichts der Gefahren des Klimawandels müssen wir die Abfallwirtschaft noch stärker auf den Klimaschutz ausrichten.
Das Bundeskabinett hat am 23.08.2007 bei seiner Klausursitzung in Meseberg ein umfangreiches Klima- und Energieprogramm beschlossen. Ziel ist eine Reduktion der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990. Hierbei setzen wir auch auf die Abfallwirtschaft, die im Zeitraum 1990 bis 2005 mit rd. 46 Mio. t CO2-Äquivalenten bereits zu einem großen Teil zur Erfüllung der deutschen Reduktionsziele bezüglich Klima schädigenden Gasen beigetragen hat. Dies entspricht etwa 18 % der bis 2012 zugesagten Reduktionsverpflichtungen. Bis 2020 liegt das weitere Potential bei mehr als 5 Mio. t. Dazu tragen eingesparte Deponiegasemissionen, Substitutionseffekte bei der energetischen Nutzung der heizwertreichen Fraktion, effiziente MVAn, aber auch eine verbesserte stoffliche Verwertung bei.
Diese Erfolge lassen sich auch für Klimaschutzziele der EU hochrechnen. Allein die fristgerechte Erfüllung der Zielsetzung der EG-Deponierichtlinie könnte bei 15 untersuchten "Alt"-EU-Staaten etwa 74 Mio. t CO2-Äquivalente bis 2016 einsparen. Bei Umsetzung des "deutschen Weges" wären sogar Einsparungen von 134 Mio. t möglich. Die Zahlen belegen, wie wichtig daher die jetzigen Weichenstellungen der Abfallrahmenrichtlinie sind. In vielen Mitgliedstaaten werden Entsorgungsstrukturen jetzt erst errichtet, bei anderen steht eine durchgreifende Modernisierung an. Bei konsequenter Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie werden sich die Beiträge der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz noch steigern lassen.
Anrede,
Auch die Schonung und effiziente Nutzung von Ressourcen ist ein Kernziel der Abfallwirtschaft. Mit dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Vorrang der Abfallvermeidung und -verwertung wurden die Weichen auf Ressourcenschonung gestellt. Das Abfallrecht wird diesen Weg konsequent weitergehen. Wir wollen die Kreislaufwirtschaft zu einer ressourcenschonenden Stoffstromwirtschaft fortentwickeln.
Die allgemeine Energie- und Rohstoffkrise erzwingt entschiedenes Handeln. Die Welt ist bei verschiedenen Rohstoffen inzwischen ähnlich verwundbar oder abhängig wie bei Erdöl. Der Trend zur Ausbeutung der Ressourcen ist europa- und weltweit ungebrochen. Aufgrund der stark ansteigenden Rohstoffnachfrage aus Staaten wie China und Indien sind die Weltmarktpreise für importierte Rohstoffe im Euro-Raum zwischen 2000 und 2005 um mehr als 80 Prozent gestiegen. Industrie- und Entwicklungsländer versuchen inzwischen, Exklusivrechte für den Rohstoffabbau auszuhandeln. Dies kann keine nachhaltige Lösung sein. Langfristig werden nur solche Volkswirtschaften ökologisch und ökonomisch erfolgreich sein, die auf massive Effizienzsteigerungen setzen.
Deutschland hat sich daher zum Ziel gesetzt, seine Rohstoffeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu erhöhen. Auch auf europäischer Ebene streben wir anspruchsvolle Zielsetzungen an. Wir haben bereits erste strategische Schritte eingeleitet. Die "High-Tech-Strategie" betont die Entwicklung von Energie- und Rohstoffeffizienztechnologien zu den "Leitmärkten der Zukunft". Im Rahmen einer Rohstoffstrategie wird bis zum Jahr 2009 fast eine halbe Milliarde Euro eingesetzt. Wir wollen einen "New Deal für Wirtschafts-, Umwelt- und Beschäftigungspolitik", in dem die Effizienztechnologien einen Schwerpunkt darstellen. Mit der Gründung eines "Netzwerkes Ressourceneffizienz" wollen wir schließlich Unternehmen, Ingenieuren, Forschern und Verbänden eine Informationsplattform für die bessere Zusammenarbeit bieten.
Wir sehen hier auch einen besonderen Part bei der kommunalen Abfallwirtschaft. Ansatzpunkt ist zunächst eine noch stärkere Ressourcennutzung bei der Siedlungsabfallentsorgung. Mit der "Siedlungsabfallstrategie 2020" verfolgen wir das Ziel, dass Abfallströme in eine möglichst vollständige Verwertung gelenkt werden. Dabei geht es nicht um die Verwertung "um jeden Preis". Vielmehr soll eine hochwertigere, nachhaltigere und noch effizientere Nutzung der in den Abfällen vorhandenen stofflichen und energetischen Potentiale im Wertstoffkreislauf und in der Energieerzeugung erreicht werden. Neben der Optimierung der stofflichen Verwertung kann vor allem das Prinzip "waste to energy" einen wichtigen Beitrag leisten. Durch energieeffiziente Nutzung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen, die Biomassenutzung über Biogasanlagen oder die Herstellung alternativer Biotreibstoffe können Methan- und CO2-Emissionen vermieden und fossile Energieträger ersetzt werden. Sicherlich gibt es derzeit noch Probleme, das Potential optimal zu nutzen. Diese werden sich in den nächsten Jahren lösen. Gegenwärtig entstehen zahlreiche EBS-Kraftwerke an Industriestandorten, wo die Energie benötigt wird und so effizient und weitgehend wie möglich genutzt werden kann. Darüber hinaus werden Ersatzbrennstoffe in der Zementindustrie und in Kohlekraftwerken energieeffizient eingesetzt. Das ist der richtige Weg. Entscheidend ist dabei insbesondere die Qualität der heizwertreichen Fraktion bzw. der daraus hergestellten Ersatzbrennstoffe sowie deren langfristige Verfügbarkeit.
Auch das "Urban Mining" kann Ansatz für den kommunalen Ressourcenschutz sein. Der Wohnbestand von Städten und Gemeinden ist eine gewaltige Sekundärrohstoffquelle und damit "Materiallager von morgen". Derzeit befinden sich im Wohnungsbestand ca. 10,5 Mrd. t mineralische Baustoffe wie Ziegel und Beton, ca. 220 Mio. t Holz und insbesondere ca. 100 Mio. t Metalle. Nach unseren Erkenntnissen wird dieses gigantische Materiallager bis 2025 um ca. 20 % wachsen. Bereits heute ist der Rohstoffabbau im Gebäudebestand - in den neuen Bundesländern stehen ca. 1,1 Mio. Wohnungen leer - über selektiven Rückbau oder Abriss von Gebäuden und die Rückgewinnung z.B. von Kupfer ein wichtiges Ressourcenthema. Unbekannt ist jedoch, wie hoch beispielsweise dieses Kupferlager in Deutschland tatsächlich ist und wie es sich verteilt, also welche Metallmengen in Nichtwohngebäuden und Infrastrukturmaßnahmen "lagern" und wie sie sich zukünftig entwickeln. Ebenfalls fehlen valide Bau- und Abbruchprognosen, die darüber Auskunft geben, welchen Beitrag verbaute Metalle künftig zur Rohstoffversorgung leisten können. Diesen Fragen wird im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im aktuellen Umweltforschungsplan nachgegangen.
Aber schon jetzt ist absehbar, dass sich Städte und Gemeinden mit "Urban Mining" selbst als lebender Rohstofflieferant betrachten müssen. Dieses Verständnis sollte helfen, weitere Ressourcenschonungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
Durch die Nähe zum Bürger und die Verhältnisse vor Ort wird die kommunale Abfallwirtschaft auch bei diesen Zukunftsaufgaben ein unentbehrlicher und verlässlicher Partner sein.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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