• Titel: Umweltschutz durch Bürokratieabbau stärken

  • Redner/in: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
  • Anlass: Einbringung des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in den Bundestag
  • Datum/Ort: 26.01.2006, Berlin

Es gilt das gesprochene Wort

Durch den vorgelegten Gesetzentwurf wird die abfallrechtliche Überwachung nachhaltig vereinfacht und gleichzeitig effizienter gemacht. Wir reagieren damit auf Forderungen, die sowohl die Umweltverwaltungen als auch die Unternehmen erhoben haben. Der Gesetzentwurf schafft eine Gewinner-Gewinner-Situation: einerseits für die Umweltbehörden, andererseits für die Wirtschaft und die Umwelt. Wir können künftig mit weniger Bürokratie und vor allen Dingen mit geringeren Personalkosten den gleichen, wenn nicht sogar mehr Umweltschutz erreichen.

Der Gesetzentwurf birgt nach Auffassung der Bundesregierung drei Vorteile:

Erstens. Er sorgt für eine stringente Anpassung an das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Das ist insbesondere für die Unternehmen, aber auch für diejenigen, die EG-weit tätige Unternehmen überwachen, wichtig. Ich glaube, dass das von besonderer Bedeutung ist.

Zweitens. Wir stellen das Nachweisverfahren konsequent auf elektronische Kommunikationssysteme um. Bisher erhalten die zuständigen Überwachungsbehörden pro Jahr circa 125 000 Entsorgungsnachweise und 2,5 Millionen Begleitscheine auf dem Formularweg zur Prüfung; das kann man, wie ich finde, fast nicht glauben. Die bundesweite Nutzung moderner Kommunikationstechniken vereinfacht den Datenaustausch, senkt die Kosten und entlastet Behörden von Routineaufgaben. Ich glaube, das ist überfällig.

Drittens. Der Gesetzentwurf schöpft in einzelnen Überwachungsbereichen wichtige spezifische Vereinfachungsoptionen aus. Künftig besteht beispielsweise nicht mehr die Pflicht, betriebliche Abfallkonzepte und Bilanzen zu führen; denn sie haben in der Praxis nicht zur erwarteten Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft geführt.

Ich möchte noch auf eine wichtige Besonderheit des Projekts hinweisen: Das Bundesumweltministerium hat dieses Vereinfachungskonzept im Auftrag der Umweltministerkonferenz, gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit der Wirtschaft vorbereitet. Diese breite Basis sichert eine sehr hohe Akzeptanz. Schon jetzt, während das Gesetzgebungsverfahren hier im Parlament eigentlich erst beginnt, bereiten sich die Behörden und die Wirtschaft auf das neue Verfahren und die EDV-Systeme vor. Alle Betroffenen wollen, dass wir das Rechtsetzungsverfahren zügig durchführen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darum gebeten, weitere Vereinfachungsoptionen im Abfallrecht erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens aufzugreifen. Er hat die Beratung der parallel vorgelegten Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung zurückgestellt, da erst dieses Gesetz verabschiedet werden muss. Der Bundesrat wird die Beratung der Verordnung aber zügig aufnehmen, sobald hier im Haus das parlamentarische Ergebnis vorliegt.

Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich Sie darum, den vorgelegten Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu verabschieden. Er ist sicherlich ein gelungenes Beispiel dafür, dass es sehr wohl möglich ist, zum Wohle von Umwelt und Wirtschaft und im Interesse einer effizienten öffentlichen Verwaltung zusammenzuarbeiten.

Weil auch das zu diesem Thema gehört, will ich diese Gelegenheit nutzen, um auf einige Presseberichte vom letzten Wochenende hinzuweisen, in denen behauptet wurde, dass es in Deutschland einen akuten Müllnotstand gebe. Davon kann keine Rede sein. Vielmehr ist festzustellen: Die Anforderungen der seit Juni 2005 geltenden Ablagerungsverordnung zeigen ihre gewollte Wirkung. Nicht verwertbare Abfälle werden vor ihrer Ablagerung entweder in Müllverbrennungsanlagen oder in mechanisch-biologischen Anlagen behandelt. In einem der beiden Anlagentypen müssen sie behandelt werden - und nicht mehr einfach zu billigen Preisen in Deponien verbracht.

Insbesondere die kommunalen Entsorger haben rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wurden ausreichende Behandlungskapazitäten geschaffen. Es trifft allerdings zu, dass es bei Gewerbeabfällen in bestimmten Regionen in Deutschland Engpässe gibt. Dies liegt daran, dass sich einige gewerbliche Abfallerzeuger trotz der langen Übergangsphase von immerhin zwölf Jahren nicht rechtzeitig auf die neue Situation eingestellt haben und die kommunalen Anlagen mit ihren eigenen Abfällen weitgehend ausgelastet sind.

Ich jedenfalls erinnere mich noch gut an die Diskussion, die vor zwölf Jahren geführt wurde. Die Debatte über die Verbrennung bzw. die mechanisch-biologische Vorbehandlung des Mülls war bundesweit bewegend. Diese Frage ist entschieden worden. Ich glaube, alle Beteiligten hatten ausreichend Zeit, um sich auf die neue Situation vorzubereiten. Allein in den kommunalen Abfallentsorgungsanlagen wurden Investitionen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro getätigt. Die Kommunen haben ernorme Vorleistungen erbracht. Wenn man nun die Klage hört, beim Gewerbemüll sei ein Entsorgungsnotstand ausgebrochen, dann liegt das schlicht und ergreifend daran, dass diejenigen, die sich nicht vernünftig vorbereitet haben, jetzt "Haltet den Dieb!" rufen.

Gefordert sind in diesem Bereich verstärkt Anstrengungen zur Verwertung. Bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen gibt es hier noch große Potenziale. Geboten ist dabei zum Beispiel die verstärkte Trennung der Abfälle. Der in Zeiten enger Rohstoffmärkte auch wirtschaftlich gebotene Vorrang der Verwertung ist auch bei Gewerbeabfällen zu realisieren. Die deutsche Entsorgungswirtschaft kann den gewerblichen Abfallerzeugern dabei ein wirklich leistungsfähiger Partner sein. Darüber hinaus müssen in Bau und Planung befindliche Verbrennungsanlagen sowie mechanisch-biologische Behandlungsanlagen schnellstmöglich fertig gestellt und bestehende Anlagen gegebenenfalls erweitert werden. Für die heizwertreichen Abfallbestandteile sollten die vorhandenen Mitverbrennungskapazitäten in Kraft- und Zementwerken genutzt werden.

Ich denke, dass es sinnvoll war, angesichts dieser Debatte über ein, so hoffe ich jedenfalls, weitgehend unstrittiges Thema Klarheit geschaffen zu haben.

Weitere Informationen: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung