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Archiv 16. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Astrid Klug
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Titel: Erhaltung der Biodiversität als zentrales Element der Landnutzungspolitik
- Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug
- Anlass: Preisverleihung des Förderpreises Naturschutzhöfe 2008
- Datum/Ort: 18.11.2008, BfN Bonn
Anrede….
Als Umwelt-Staatssekretärin einen Preis an Landwirtinnen und Landwirte zu übergeben, ist schon etwas Besonderes.
Frau Prof. Dr. Jessel hat in ihrem Statement bereits die nach wie vor prekäre Situation der biologischen Vielfalt in Deutschland umrissen. Wir alle wissen, Naturschutz darf nicht nur auf Schutzgebiete begrenzt sein, wenn wir unsere internationalen und nationalen Biodiversitätsziele erreichen wollen. Naturschutz muss auch auf der bewirtschafteten Fläche stattfinden.
Niemand ist so existenziell auf funktionierende Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt angewiesen wie diejenigen, die als Landnutzer die Dienstleistungen der Natur in Anspruch nehmen und in und mit der Natur wirtschaften.
Natürlich ist jede Nutzung der Natur auch mit einem Eingriff verbunden. Aber es sind vielfach die Land- und Forstwirte, die mit ihren Betrieben die Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die Kulturlandschaft unserer Heimat geprägt haben und weiter prägen. Und es sind eben
gerade viele Land- und Forstwirte, die sensibel für das Prinzip der Nachhaltigkeit sind, nämlich der Natur nicht mehr zu entnehmen als sich wieder erneuern kann.
Auch der ehrenamtliche und praktisch arbeitende Naturschutz in ländlichen Räumen ist vielerorts auf die ideelle und oft auch ganz praktische Unterstützung durch die Landwirte angewiesen.
Viele Natura 2000 Flächen und Arten der FFH-RL und der Vogelschutzrichtlinie wären ohne eine Nutzung – eine naturverträgliche Nutzung, aber eine Nutzung – nicht das was sie sind.
Um die biologischen Vielfalt zu erhalten, brauchen wir deshalb die naturverträglich wirtschaftenden Landnutzer im ländlichen Raum. Ohne sie bleiben unsere Biodiversitätsbemühungen im Rahmen der CBD, der EU und auch in Deutschland ohne den notwendigen Erfolg.
Der im letzten Monat von der Bundesregierung verabschiedete "Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" untermauert, wie zentral eine langfristig orientierte Umweltpolitik für eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung ist.
Konkret zeigt der Fortschrittsbericht, dass Deutschland in einigen umwelt- und innovationspolitisch sehr bedeutenden Politikfeldern bei der Erfüllung seiner ambitionierten Ziele schon weit voran gekommen ist – etwa beim Einsatz erneuerbarer Energien und bei der Reduktion von
Treibhausgasemissionen.
Er zeigt aber auch, wo die Instrumente nachjustiert werden müssen, um die gemeinsam gesetzten Ziele zu erreichen. Dies gilt vor allem im Bereich der Landnutzungen: beispielsweise für das Ziel, auf 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ökologischen Anbau zu
betreiben. Das BMU wird in der Bundesregierung darauf drängen, dass die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass dieses Ziel zeitnah erreicht werden kann.
Die Förderung naturverträglicher Landnutzungsweisen hat nichts mit Rückständigkeit oder ineffizienter Landnutzung zu tun, wie es angesichts der ernst zu nehmenden Welternährungskrise immer wieder behauptet wird. Ganz im Gegenteil, sie dient der langfristigen Ernährungssicherheit und es ist innovativ, Naturschutzideen und -konzepte in den Betriebsablauf zu integrieren und wenn machbar auch außerhalb der Förderschiene umzusetzen. Innovation und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum ist auch nicht auf Agrogentechnik angewiesen – das zeigen die vielen Initiativen für gentechnikfreien Regionen -, nicht verzichtbar ist aber die Agrobiodiversität.
Es wäre fatal, den Natur- und Umweltschutz angesichts der Welternährungskrise oder gar angesichts der Finanzkrise in seiner Priorität herabzustufen. Beide Krisen zeigen, dass kurzfristige und deshalb äußerst kurzsichtige Gewinnmaximierung um jeden Preis kurze Beine hat. Wir brauchen und wir wollen den nachhaltigen Erfolg. Auch der sogenannte „Weltagrarrat“ hat jüngst in seinem Bericht sehr eindrücklich dargelegt, dass zur nachhaltigen Versorgung der Weltbevölkerung gerade nachhaltige, naturverträgliche Landnutzungsformen erforderlich sind.
Dem BMU ist es seit langem ein großes Anliegen, die nachhaltige Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Agrar- und Waldpolitik voranzubringen. Hier werden wir vom BfN tatkräftig unterstützt.
Die Fortführung der Überarbeitung der Europäischen Agrarpolitik hat aus Umweltsicht eine hohe Priorität. Dabei sind neue Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität, Wasserhaushalt und erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Dies betont auch die Kommission in ihren Vorschlägen zu „Gesundheitscheck“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die EU-Kommission geht mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in die richtige Richtung.
Langfristig brauchen wir vor allem einen Schwerpunkt der Agrarpolitik in der integrierten Förderung ländlicher Räume. Es gibt in der Agrarpolitik eben nicht nur die Direktzahlungen, sondern es gibt auch die zweite Säule, die Politik für die ländliche Entwicklung. Dort ist die Verknüpfung zwischen Landwirtschaft und Umwelt schon im Politikansatz der integrierten Entwicklungspolitik enthalten. Sie zielt darauf ab, weit über die Landwirtschaft hinaus, aber zugleich gemeinsam mit der Landwirtschaft, Innovations- und Beschäftigungspotenziale der ländlichen Räume zu realisieren. Die Förderung ländlicher Räume ist bis heute leider immer noch überwiegend ein Nebenprodukt der Agrarpolitik und kein eigenständiger Politikbereich. Dies hängt natürlich auch mit der finanziellen Ausstattung der beiden Säulen zusammen.
Die Verhandlungen zum „health-check“ sind in vollem Gange. Ich verrate sicherlich keine Geheimnisse, wenn ich sage, dass es nicht einfach war, eine deutsche Position zu den Vorschlägen der Kommission im Ressortkreis abzustimmen. Dabei gibt es nicht nur unterschiedliche Interessen zwischen den Fachressorts, sondern auch regionale zwischen den Bundesländern.
Denn bei der Verlagerung der finanziellen Mittel von der ersten in die zweite Säule gibt es Gewinner und Verlierer. Gewinner wären die Natur, die Biodiversität, die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Probleme bedeutet es für die großen Betriebe in Ostdeutschland. Wegen der nationalen Kofinanzierung gibt es natürlich auch Konflikte mit dem Ziel der nationalen Haushaltskonsolidierung. Davor darf man die Augen nicht verschließen und dafür muss man Lösungen anbieten.
Insgesamt ist die Bundesregierung aber der Meinung, dass die Modulation ein wichtiges Instrument der Agrarpolitik ist. Sie ist bereits Praxis, hat positive Wirkungen gezeigt und sollte unter Berücksichtigung der ökonomischen Situation der Betriebe fortgesetzt und ausgeweitet werden.
Ich möchte nur einige wenige Punkte aus den „Gesundheitscheck“ - Vorschlägen aufgreifen, und zwar die mit besonderer Relevanz für die Umwelt und mithin für den Schutz der biologischen Vielfalt.
Die Überprüfung der Cross-Compliance ist sinnvoll. Wenn der Verwaltungsaufwand reduziert werden soll, darf dies aber nicht die Wirksamkeit des Instruments in Frage stellen.
Wenn die Flächenstillegung, die zur Begrenzung des Angebots 1992 eingeführt worden ist, abgeschafft wird, muss der ökologische Nutzen dieser Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule und über die zusätzlichen vorgeschlagenen Cross Compliance Anforderungen sicher gestellt werden.
Die größte umweltpolitische Relevanz haben die Vorschläge der Kommission zur Erhöhung der verpflichtenden Modulation, also die Umschichtung von Geldern aus der ersten Säule der Agrarpolitik (Direktzahlungen) in die zweite Säule zur Stärkung der ländlichen Entwicklung und insbesondere für die Agrarumweltprogramme.
Gerade nach den Kürzungen in der zweiten Säule ab 2007 kann den neuen Herausforderungen nur wirkungsvoll über zusätzliche Mittel im Rahmen der Anhebung der Modulation begegnet werden.
Aus umweltpolitischer Sicht kann man die Kommission nur zu ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Modulation nur beglückwünschen, auch wenn es im Detail sicher noch weiterer Diskussionen bedarf.
Wir werden nach dem Abschluss der „health check“-Verhandlungen – möglicherweise noch diese Woche - von Seiten des BMU sehr gezielt die Vorbereitungen der Agrarreform 2013 angehen. Wir wollen dabei die Bedeutung der biologischen Vielfalt noch nachdrücklicher betonen und vor allem den Wert der biologischen Vielfalt kommunizieren, um eine gute Ausgangsposition bei den bereits anlaufenden Verhandlungen zu haben.
Wer sich bewusst ist, welchen Wert die biologische Vielfalt hat, der gefährdet sie auch weniger. Aufbauend auf den Gesprächsergebnissen der G8+5 Umweltminister hat das BMU zusammen mit der EU-Kommission nach dem Vorbild des Stern-Berichts zu den Kosten des Klimawandels eine Studie zur Ermittlung des Wertes der biologischen Vielfalt und über die volkswirtschaftlichen Kosten unterlassener Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität initiiert. Die Studie unter Leitung des Ökonomen Pavan Sukhdev soll dazu beitragen, ein breiteres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass intakte Ökosysteme nicht nur ihrer selbst wegen geschützt werden müssen, sondern auch aufgrund der Leistungen, die sie erbringen und die wir selbstverständlich nutzen.
Ich weiß, dass viele Bäuerinnen und Bauern seit Generationen genau das bereits erkannt haben und Naturschutzmaßnahmen auf ihren Höfen aus großer Überzeugung durchführen. Sie erbringen damit Leistungen für die Gesellschaft, die ihnen auf dem Lebensmittelmarkt aber nicht vergütet werden. Wir Naturschützer wollen, dass Bauern für naturverträgliche Arbeit angemessen honoriert werden.
Der Gesellschaft müssen diese Naturschutzleistungen, die für uns alle wichtig sind, viel stärker bewusst werden. Dies ist notwendig, um eine angemessene Wertschätzung der naturverträglichen Landnutzung zu erreichen. Deshalb freut es mich sehr, dass dieser zweite Wettbewerb auf die Kommunikation der Naturschutzleistungen ausgerichtet war. Denn nach wie vor gilt die Regel: Tue Gutes und rede darüber!!
Insbesondere im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes machen leider meist die Negativschlagzeilen sehr schnell und prominent die Runde. Das reicht aber nicht, um zu begeistern und zu überzeugen. Weltuntergangsszenarien und Angst sind in der Regel keine guten Ratgeber. Wichtiger sind Hoffnung sowie die Überzeugung und die Bereitschaft, etwas bewegen und verändern zu wollen. Wer die Akzeptanz der Gesellschaft für die Förderung einer naturverträglichen Landwirtschaft erhalten und erhöhen will, braucht mehr Kommunikation über beispielhafte und erfolgreiche Naturschutzinitiativen, über Vorreiter und Vorbilder.
Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute hier genau solche Vorreiter und Vorbilder auszeichnen können. Sie lernen die Preisträger gleich noch näher kennen. Ich sage nur: Herzlichen Glückwunsch. Sie, Ihre Leistungen für den Naturschutz und deren herausragende Kommunikation sind nachahmenswerte Lichtblicke und wichtige Leuchttürme für eine nachhaltige Zukunft. Sie zeigen mit Ihrem Engagement und Ihren Ideen, dass Naturschutz und Landwirtschaft nicht die unversöhnlichen Gegenspieler sind, sondern zwei Seiten ein- und derselben Medaille – zum beiderseitigen Gewinn. Wir brauchen viele, die Ihrem Beispiel folgen. Dafür wollen wir Sie, Ihre Überzeugung und Ihren Erfolg bekannt machen. Das ist eines der Anliegen dieses Förderpreises.
Machen Sie weiter so. Nehmen Sie die Preise als Anerkennung Ihrer herausragenden Leistungen und als Ansporn für Sie, Ihre Familien und Ihre Mitarbeiter, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Ich danke dem Institut für Agrarökologie und Biodiversität, den Mitgliedern der Jury und dem BfN für die erneute Ausrichtung und Durchführung des Wettbewerbs.
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
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