• Titel: Folgeabschätzungen in der Chemikalienbewertung

  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug
  • Anlass: Sozioökonomische Analysen im Rahmen von REACH - Workshop innerhalb des deutschen EU-Präsidentschaftsprogramms
  • Datum/Ort: 12.03.2007, Berlin

Meine Damen und Herren,
liebe Workshop-Teilnehmer!

Ich möchte Sie herzlich zu der heute und morgen stattfindenden Tagung hier im Bundespresseamt in Berlin begrüßen. Dieser Tagungsort liegt nahe dem politischen Zentrum der Bundesrepublik, in unmittelbarer Nähe zum Reichstag und Bundeskanzleramt. Es ist nicht die erste EU-Veranstaltung, die wir während der deutschen Präsidentschaft in diesen Räumen veranstalten. Erst vor kurzem fand hier eine gemeinsame Veranstaltung der EU-Kommisssion und der deutschen Ratspräsidentschaft zu nationalen Auskunftsstellen im Rahmen von REACH statt. Mit der heutigen Veranstaltung setzen wir unsere Reihe über spezielle Themen der neuen Chemikalienpolitik fort.

Gestatten Sie mir, bevor ich zum Inhalt des Workshops komme, zunächst einige Worte zu REACH zu sagen: REACH tritt am 1. Juni dieses Jahres - also in etwa 10 Wochen - in Kraft. Wir alle - Kommission, EU Parlament und Rat - haben lange daran gearbeitet. Die Suche nach einem Kompromiss, der allen Seiten gerecht wird, war schwierig und von heftigen Auseinandersetzungen begleitet. Und wir haben ungeduldig auf die Annahme von REACH gewartet; denn die Unzulänglichkeiten des alten Stoffregimes waren evident.

Mit REACH wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Zwei Ergebnisse dieser Kehrtwendung möchte ich kurz hervorheben:

  1. ist die Umkehr der Beweislast zu nennen, wonach künftig die Hersteller oder Importeure von Stoffen die Sicherheit der Verwendung demonstrieren müssen;
  2. ist damit die Abkehr von der alten Situation im Stoffrecht verbunden. Bisher wurde die Firma bevorzugt, die keine Daten zu einem Stoff erhob. Solange keine Daten vorlagen, war der Stoff auch nicht als gefährlich anzusehen und konnte munter vermarktet werden. Es hat sich daher der Slogan eingebürgert:
    "keine Daten - keine Sorgen"
    Mit REACH hat sich das Blatt gewendet und zukünftig gilt:
    "keine Daten - kein Markt"

Zu diesem Paradigmenwechsel gehört auch, dass die Verwendung besonders bedenklicher Stoffe einem Zulassungsverfahren unterworfen wird. Meine Mitarbeiter mit juristischem Hintergrund beschreiben dies auch als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt." Neben einem Zulassungsverfahren existiert für bedenkliche Stoffe aber auch weiterhin das bewährte Instrument der Beschränkung der Herstellung und Verwendung von Stoffen.

Der Erlass einer Beschränkungsmaßnahme oder das Versagen einer Zulassung sind gravierende Eingriffe in das wirtschaftliche Geschehen. Es kann zu erheblichen Auswirkungen auf den direkt betroffenen Hersteller und die weitere Existenz seines Betriebs sowie auf die in der Lieferkette nachgeschalteten Verwender kommen. Daher geht dem Erlass einer Beschränkungsmaßnahme oder dem Versagen einer Zulassung eine sorgfältige Folgenabschätzung voraus:

Stehen die mit der Verwendung eines Stoffes verbundenen Risiken auf der einen Seite und die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft seines eventuellen Wegfalls auf der anderen Seite in einem vernünftigen Verhältnis zueinander?

Mit dieser Frage beschäftigt sich die soziökonomische Analyse. Sozioökonomische Analyse ist zunächst einmal ein Schlagwort - für Umwelt- und Verbraucherschützer oftmals sogar ein erschreckendes Schlagwort. Denn bislang wird die sozioökonomische Analyse von der interessierten Öffentlichkeit nicht als ein Instrument wahrgenommen, um Umweltschutzmaßnahmen ausgewogen zu gestalten, sondern um diese von vorn herein zu verhindern. Nicht ganz zu unrecht, wie das Beispiel Lampenöle zeigt:

Bereits im Jahr 2004 haben wir eine Mitteilung an die Kommission gerichtet und gebeten, auch ungefärbte und unparfümierte Lampenöle zu verbieten, die beim Verschlucken geringster Mengen zu schwersten Gesundheitsschäden führen. Allein innerhalb der letzten 5 Jahre wurden in Deutschland 58 Unfälle mit ungefärbtem und unparfümierten Lampenöl registriert. In 27 Fällen mussten Betroffene mit schweren Lungenentzündungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Zwei Kinder verstarben. Diese hatten durch Saugen am Docht einer Öllampe minimale Mengen an Lampenöl aufgenommen.

Gleichwohl werden diese gefährlichen Lampenöle weiter vermarktet. Die Hersteller von Lampenölen intervenierten gegen ein europaweites Verbot. Vornehmlich argumentieren sie mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, die ein Verbot von Lampenölen nach sich ziehen würde. Sie haben eine sozioökonomische Analyse durchgeführt und die Eckpfeiler dieser Analyse so gesetzt, dass das Ergebnis ganz den eigenen Interessen entgegenkommt.

Für uns stellt sich aber die Frage: Sind den Arbeitsplätzen nicht die Krankenhauskosten gegenüber zu stellen? Wie lässt sich das Leid der Betroffenen in Cent und Euro berechnen? In welcher Höhe ist der Tod der Kinder anzusetzen?

Wir sehen, bisher wurden solche Folgenabschätzungen weitgehend auf eine Analyse der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Industriesparten verengt. Impulse, die mögliche Beschränkungsmaßnahmen in Richtung der Innovationskraft der Wirtschaft haben können, werden dagegen außer Acht gelassen. Bislang werden auch die Einsparungen für die Volkswirtschaft nicht hinreichend berücksichtigt, die sich durch die Senkung von Ausgaben im Gesundheitssektor oder durch die Vermeidung von "Reparaturmaßnahmen" im Umweltbereich infolge von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz ergeben.

Es ist daher höchste Zeit, dass die soziökonomische Analyse als ein Instrument etabliert wird, welches das Funktionieren der Gesellschaft insgesamt im Blick hat. Sie muss sich daher in ausgewogener Weise sowohl mit den Interessen der Wirtschaft als auch mit den Schutzgütern Umwelt und Gesundheit auseinander setzen. Dazu soll der Workshop "Sozioökonomische Analysen im Rahmen von REACH" beitragen.

Während dieses Workshops werden wir uns daher mit einer vernünftigen Ausgestaltung des Instruments der sozioökonomischen Analyse beschäftigen. Ganz besonders spannend ist dabei die Festlegung der Grenzen des Systems: Was ist noch Gegenstand der Analyse, und was bleibt "außen vor"?

Die Referenten werden außerdem das Zusammenspiel von sozioökonomischer Analyse und Substitutionsprinzip beleuchten: Hemmt die sozioöonomische Analyse die Substitution gefährlicher Chemikalien oder fördert sie sie?

Ziel ist es, am Ende dieses Workshops mehr Klarheit über die Ausgestaltung - die Spielregeln - der sozioökonomischen Analyse und ihre Anwendung zu haben. Vor allen Dingen sollte es möglich werden, sich auf eine gemeinsame Herangehensweise mit einheitlichen Verfahrensschritten, einheitlichen Kriterien, einheitlichen Systemgrenzen zu verständigen.

Bei manchen Instrumentarien wäre eine harmonisierte Herangehensweise wünschenswert. Was die soziökonomische Analyse betrifft, ist ein harmonisiertes Vorgehen zwingend notwendig. Denn schließlich soll ja bei der Umsetzung von REACH das Instrument des Zulassungsverfahrens intensiv genutzt werden. Und dazu gehört eben auch die sozioökonomische Analyse. Sie wird daher künftig auf ganz verschiedene Chemikalien angewandt und von ganz unterschiedlichen Akteuren durchgeführt werden. Deshalb müssen wir uns darauf verlassen können, dass die Ergebnisse auf vergleichbare Weisen und mit einer einheitlichen Methodik gewonnen wurden. Denn schließlich geht das Ergebnis der sozioökonomischen Analyse in die Zulassungsentscheidung ein. Und gerade bei solchen sensiblen Entscheidungen müssen wir vermeiden, dass den Entscheidungsträgern Willkür vorgeworfen wird.

Wie jedes Instrument von REACH sollen auch die sozioökonomischen Analysen dazu beitragen, den Gesundheits- und Umweltschutz zu verbessern, ein wirtschaftsverträgliches Risikomanagement durchzuführen, die Chancen für neue umweltverträgliche Lösungen zu verbessern und damit Innovationen zu fördern.

Ich hoffe, dass diese Einsicht am Ende dieses Workshops stehen wird. Dazu wünsche ich Ihnen auch im Namen von Bundesumweltminister Gabriel viel Erfolg.