• Titel: "Nicht nur der Klimawechsel gefährdet sie in besonderer Weise"

  • Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
  • Anlass: Eröffnung der Vertragsstaatenkonferenz wandernde wildlebende Tierarten
  • Datum/Ort: 18. September 2002, Bundeshaus Bonn

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Kakakhel,
sehr geehrte Frau Dieckmann,
sehr geehrter Herr Müller-Helmbrecht,
sehr geehrter Herr Lenten,
sehr geehrter Herr Ignacio,
sehr geehrter Herr Mungroo,
sehr geehrter Herr Martin,
sehr geehrte Damen und Herren,

In allen Kulturen genießen Wanderer und Gäste besondere Rechte. Denn sie haben keine festen Pfründe wie die Sesshaften. Gäste sind darauf angewiesen, dass die Ortsansässigen ihnen für eine Weile Nahrung und Obdach bieten. Wer nicht ständig vor Ort präsent ist, dessen Ansprüche werden am ehesten verdrängt. So zu denken, macht aber arm: Wenn alle Plätze von den Sesshaften besetzt werden, wenn entlang der Küsten und in Auen Hotelburgen, Wohn- und Industriegebiete oder Monokulturen entstehen, dann bleiben irgendwann die gefiederten Gäste aus.

Deshalb haben 38 Staaten 1979 in Bonn das internationale Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten verabschiedet. Unter seinem Dach ist das afrikanisch-eurasische Wasservogelübereinkommen (AEWA) ausgearbeitet worden, das speziell auf den Schutz der Wasservögel, der Störche, Enten und Gänse auf dem west- und ostatlantischen Zugweg abzielt. Die Sekretariate beider Abkommen haben ihren Sitz in Bonn. Ich freue mich, Sie alle hier zu den Vertragsstaatenkonferenzen beider Konventionen begrüßen zu können.

Der jahreszeitliche Zug von Tieren, vor allem von Vögeln, schlägt uns Menschen seit Jahrtausenden in Bann. Wie finden Wasserschildkröten zur Eiablage an ihren Geburtsort zurück? Wie kann ein winziger Vogel von zwei Gramm eine Strecke von 800 km bewältigen? Wie kann der Sperbergeier in eine Höhe von 11.500 m aufsteigen, wo Menschen schon für den Mount Everest eine Sauerstoffmaske brauchen? Wie erreicht die arktische Möwe ihren Brutplatz in 30.000 km Entfernung? Ohne Kompass, ohne Karte, - selbstverständlich ohne global positioningsystem, ohne Galileo, ohne andere Versorgungsdepots als winzige Fettreserven an ihrem kleinen Körper.

Wir wissen und erforschen, wie kompliziert Vogelzüge sind, wie viele Bedingungen bei uns und in vielen anderen Staaten stimmen müssen, damit diese schönen Vögel den Winter und den Zugweg überleben, und wir uns an ihnen erfreuen können. Kleinste Veränderungen stören die Vögelzüge. Die Wanderwege von Meerestieren in den Ozeanen sind - wie die Ozeane selbst - leider noch viel weniger erforscht.

Die Lebensräume der Tiere verändern sich durch den Klimawandel. Bei uns in Mitteleuropa steigen die Temperaturen, die Niederschlagsmengen nehmen zu. In anderen Ländern werden Dürren häufiger und länger. Wandernde Tierarten verlieren die Sicherheit fest umrissener Jahreszeiten. Das hat unmittelbar Folgen für ihr Wanderverhalten und das Verbreitungsgebiet von Tierarten. So hat der kühl-regnerische Sommer zu einem massiven Sterben der Langflügelfledermaus in Südeuropa geführt. Die Tiere sind verhungert, weil siezu wenig Futter, zu wenig Käfer, Falter und Mücken fanden. Auch das vermehrte Vorkommen der Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhli) in Süddeutschland führen Forscher auf den Klimawandel zurück. Die Weißrandfledermaus lebte bisher nur im Mittelmeerraum.

Werden künftig weniger Arten im Winter nach Süden fliegen und mehr Arten sich dem Risiko eines plötzlichen Kälteeinbruchs im Norden aussetzen? Werden andere ihren Lebensraum mehr nach Norden verlegen? Oder werden sie weiter fliegen müssen - und können? -, weil Schnee am Mittelmeer keine Seltenheit mehr ist? Wie wird der Klimawandel ihre Futterplätze und wie ihre Brutplätze direkt an der Küste beeinflussen? Werden manche Tiere sesshaft?

Der Klimawandel ist eine große Gefahr für wandernde Tierarten. Wir müssen alles Machbare tun, um ihn zu begrenzen. Die Bundesregierung hat deshalb ein ehrgeiziges Klimaschutzprogramm verabschiedet. Aber wir brauchen die Energiewende nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Um den Klimawandel abzumildern, müssen wir vor allem den Anteil der Solar- und der Windenergie steigern. Wir müssen auch die Windkraftnutzung auf See beginnen und ausbauen. Um die Fauna nicht zu schädigen, haben wir im neuen Bundesnaturschutzgesetz neben Zonen zur wirtschaftlichen Nutzung auch Schutzräume ausgewiesen. Die Bundesregierung plant, in Nord- und Ostsee bis 2010 schrittweise 2.000-3000 MW zu installieren. Wir fangen mit kleinen Windparks an und werden von Beginn an die Auswirkungen auf Vögel, Meeressäuger und Fische untersuchen, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Wir können so Erfahrungen sammeln, die dann bei der Prüfung des Baus weiterer Windparks berücksichtigt werden.

Tiere benötigen auch einen verbesserten Schutz vor Tankerunfällen. Wir brauchen adäquate Überwachungs- und Warnsysteme. Wir müssen mit effektiven Techniken, Geräten und Schulung dazu beizutragen, dass die Schäden durch auslaufendes Öl möglichst gering bleiben. Ich freue mich, dass inzwischen 66 Staaten dem Internationalen Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung beigetreten sind.

Für die deutsche Wattenmeerküste haben wir bereits ein Sensitivitätskataster erstellt, um im Notfall nach ökologisch orientierten Kriterien und Prioritäten vorgehen zukönnen. Aber solche Kataster brauchen wir noch viel dringender für Küsten in den Tropen, die sich von einer Ölpest sehr viel langsamer erholen als Küsten im Norden.

Auch diese beiden Beispiele - Klimawandel und Ölpesten - zeigen die grundsätzliche Notwendigkeit, global koordiniert Naturschutz zu betreiben. Dies gilt noch mehr für den Schutz wandernder Tierarten wie Knutt und Kranich, Antilope und Gazelle, und ganz besonders für die wandernden Tierarten der Ozeane wie Wale, Meeresschildkröten, Robben, Pinguine und Delphine.

Es nutzt nichts, wenn nur das Land sie schützt, in dem oder vor dessen Küste sie ihre Jungen aufziehen oder überwintern. Auch alle Transitländer und das Winterquartier müssen sich engagieren. Wenn wir z. B. im ostfriesischen Wattenmeer die Herzmuschelfischerei verbieten - erhalten wir dem nordischen Knutt die lebensnotwendige Futterquelle auf seinem Weg nach Afrika. So machen Ostfriesen im Watt Vogelschutz für Sibirien und Afrika. Ohne den Beitrag der Ostfriesen wären Bemühungen in Sibirien und Westafrika wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt. Und umgekehrt.

Ich freue mich, dass hier in Bonn weitere wandernde Tierarten in die Anhänge I und II der Bonner Konvention aufgenommen werden sollen. Australien schlägt u.a. sechs Großwalarten vor.

Südafrika will mehrere Vogelarten ins AEWA aufnehmen. Ich begrüße, dass nun alle wandernden Wasservogelarten dem AEWA unterstellt werden sollen. Nicht mehr nur - wie bisher - die besonders gefährdeten. Es soll außerdem geprüft werden, das AEWA auf den zentral-asiatischen Raum auszudehnen.

Wir müssen international noch stärker zusammenarbeiten. Deshalb bin ich sehr dankbar für Ihr Engagement, Herr Müller-Helmbrecht, weitere Vertragsstaaten für die Bonner Konvention zu gewinnen.

Viele wandernde Tierarten sind darauf angewiesen, dass auch in armen Ländern des Südens genug Land und Nahrung zur Verfügung steht, um sie zu beherbergen. Wenn jedoch ein großer Teil der Bevölkerung eines Landes nur in der Natur eine verlässliche Überlebensressource hat, gibt es berechtigte Interessen- und auch Zielkonflikte für die jeweilige Regierung. Man kann von hungernden Menschen weder erwarten, dass sie Futter für Tiere auf den Feldern lassen, noch kann man von ihnen erwarten, dass sie sich an ein Jagdverbot halten.

Wer wandernde Tierarten in der Sahelzone oder in anderen besonders armen Regionen schützen will, muss die Menschen aus ihrer Armut befreien. Mit der Verpflichtung von Johannesburg, die Zahl der Armen bis 2015 zu halbieren, muss ernst gemacht werden. Das ist auch eine Voraussetzung für das Gelingen von Arten- und Naturschutzprojekten.

Viele Maßnahmen wurden bisher aus Mitteln der Globalen Umweltfazilität (GEF) finanziert. Ich freue mich, dass es gelungen ist, der GEF für die kommenden vier Jahre ein Budget von 2.92 Mrd. $ (2002-2006) zur Verfügung zu stellen. Ich hätte mir noch mehr gewünscht. Aber das war bekanntlich nicht durchsetzbar. Deutschland wird deshalb wie einige andere EU-Staaten zusätzliche Beiträge zur Verfügung stellen. Wir erreichen dann immerhin ein GEF-Budget von 3 Mrd. $. Der Anteil für den Natur- und Artenschutz sollte zumindest in gleicher Höhe erhalten bleiben.

Dies hängt natürlich auch sehr davon ab, wie überzeugend die eingereichten Projekte sind. Gute Chancen, von GEF akzeptiert zu werden, hat beispielsweise das Projekt zur Einrichtungeines Netzwerks von Lebensstätten für afrikanisch-eurasische Wasservögel. Das AEWA Sekretariat hat dieses Projekt gemeinsam mit dem Ramsar-Büro und Wetlands International entwickelt. Es sieht verschiedene Capacity-building Maßnahmen in Osteuropa, im Orient und auf dem afrikanischen Kontinent vor. Ein Teilziel des Projekts ist es, der lokalen Bevölkerung Einkommenschancen zu verschaffen und langfristig zu erhalten, die an den Bestand der Tierarten gebunden sind. Beispielsweise, aber nicht nur, im Ökotourismus.

Das avisierte Fördervolumen für dieses Projekt liegt bei 6 Mio. $. Die gleiche Summe muss als Komplementärfinanzierung aufgebracht werden. Ich bin bereit, in den Jahren 2004 bis 2008 (Hauptlaufzeit des Projekts) insgesamt 1 Mio. für dieses Projekt aus meinem Haushalt bereitzustellen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die dafür notwendigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn sich andere Vertragsparteien der Bonner Konvention bzw. des afrikanisch-eurasischen Wasservogelübereinkommens anschließen würden.

Damit komme ich zu dem, was Deutschland für den Natur- und Artenschutz allgemein und für wandernde Tierarten im besonderen getan hat. Ich möchte einige wenige Beispiele hervorheben.

Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und den Bundesländern den Bestand wandernder Arten in Deutschland umfassend dokumentiert. Danach sind die Bestände wandernder Tiere stabil, teilweise - vor allem bei den Wasservögeln - weist die Tendenz erfreulicherweise sogar leicht nach oben.

Die Bundesländer waren erfolgreich beim Schutz der Seeadler: Heute leben bei uns wieder 380 Paare. Ein Erfolg ist auch, dass die Moorente seit 1995 wieder hier in Deutschland brütet,wenn auch noch sehr vereinzelt. Der Seggenrohrsänger zieht seine Jungen hingegen inzwischen leider nur noch im Unteren Odertal in Brandenburg auf. Es ist auch nur mit großer Mühe und viel Einsatz der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt gelungen, den Bestand an Großtrappen überhaupt zu halten. Ich freue mich, dass während dieser Konferenz das Memorandum zum Schutz der Großtrappe endlich unterzeichnet werden kann.

Der Bund fördert seit 1998 32 Naturschutzgroßprojekte mit mehr als 80 Millionen. In den neuen Ländern wurden weitere 220.000 ha als Naturschutzgebiete neu ausgewiesen. Zur Zeit arbeitet Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland, an der Ausweisung eines neuen Nationalparks Kermeter/Vogelsang.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres gegen erhebliche Widerstände eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes durchgesetzt. Sie gewährleistet Naturschutz in einem dicht besiedelten Industrieland. In einem Land, dessen Bevölkerung Naturräume in der Freizeit intensiv nutzt. Naturschutz hat im 21. Jahrhundert in der Nische keine Chance, sondern nur, wenn er einen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Nutzergruppen erreicht.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Länder, einen Biotopverbund auf mindestens 10 % der Fläche zu schaffen. Es verpflichtet Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf gute fachliche Praxis. Es sieht - lebensrettend z. B. für wandernde Großvogelarten wie Storch und Kranich - eine Nachrüstung von Überlandleitungen vor. Das wird vor allem viele Jungvögel vor dem Tod durch Stromschlag bewahren. Solchen Vogelschutz an Freileitungen empfehle ich für alle Länder. Deshalb lege ich hierzu einen Empfehlungsvorschlag vor.

Abschließend freue ich mich, dass wir heute das neue Sitzabkommen für das CMS Sekretariat unterzeichnen konnten. Es löst das seit der Ansiedlung des CMS Sekretariats in Bonn im Jahre 1984 bestehende Vorläuferabkommen ab. Mit den neuen Regelungen wird die Rechtstellung der Sekretariatsmitarbeiter, aber auch der Teilnehmer der Veranstaltungen im Rahmen der Konvention in einigen Punkten verbessert. Es gewährt den gleichen Status, der den Sekretariaten der Klimarahmenkonvention und der Konvention gegen die Wüstenbildung eingeräumt wurde. Das neue Sitzabkommen steht auch den Sekretariaten der Regionalabkommen offen, die in Bonn untergebracht sind. Wegen der weitreichenden Zugeständnisse bei den Immunitätenregelungen muss dieses Abkommen in Deutschland durch ein Gesetz in Kraft gesetzt werden. Ich halte es für realistisch, dass das Zustimmungsgesetz in etwa einem Jahr in Kraft tritt.

Ich wünsche den beiden Vertragsstaatenkonferenzen nun einen guten Verlauf und Ihnen allen einen angenehmen Aufenthalt hier in Bonn, im ehemaligen Regierungsviertel, das wir in dennächsten Jahren zu einem deutschen Zentrum der Vereinten Nationen ausbauen werden.

Vielen Dank.

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