Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 14. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
-
Titel: Gesunde Lebensmittel brauchen gesunde Böden
- Untertitel: Schadstoffe dürfen sich nicht im Boden anreichern
- Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
- Anlass: Düngemittelworkshop BMU/BMVEL
- Datum/Ort: 28.08.2002, Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ziel dieser Bundesregierung ist es, die Wirtschaft in allen Bereichen ökologisch zu reformieren, sie nachhaltig zu modernisieren. Keine Produktionsweise, die auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher, auf Kosten von Bodenqualität, Wasserqualität und der Artenvielfalt arbeitet, ist zukunftsfähig. Keine landwirtschaftliche, keine sonstige Produktionsweise. Eine solche Produktionsweise würde nämlich auf Dauer ihre eigene Grundlage zerstören.
Dem will die Bundesregierung vorbeugen. Für die Landwirtschaft heißt das: Wir sorgen heute dafür, dass wir unsere Böden morgen noch bewirtschaften können. Dazu müssen wir vermeiden, dass Schadstoffe von außen in landwirtschaftliche Produktionsprozesse eingeschleust werden - z. B. über Klärschlamm - oder aber auch über Futtermittel und Masthilfen in die Gülle gelangen - und sich dann im Boden anreichern.
Zwar hat die ZEIT kürzlich zu recht festgestellt, bisher sei noch niemand tot umgefallen, nachdem er Lebensmittel von den Feldern eines Landkreises gegessen habe, die beispielsweise übermäßig mit Cadmium, Blei, Zink und Kupfer belastet sind. Vorsorgender Umwelt- und Verbraucherschutz zielt darauf, solche Schlagzeilen zu vermeiden.
Deshalb müssen wir heute handeln. Das sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern von morgen schuldig. Denn die Schadstoffeinträge in die Böden nehmen besorgniserregend zu. Einträge von Zink, Cadmium, Kupfer und auch von Arzneimitteln aus Klärschlamm wie aus organischem Dünger.
Wohin das heute schon führen kann, belegt der Landkreis Goslar. Dort dürfen manche Bauern keinen Weizen mehr anbauen, weil auf den Feldern die Cadmium-Konzentration viel zu hoch ist. Ist die Cadmium-Konzentration im Boden sehr hoch, speichert das Weizenkorn Cadmium. Nun ist man in Goslar gezwungen, rasch eine andere, ähnlich lukrative Feldfrucht zu finden. Diese Bauern sind nun in einer Zwangslage. Wir wollen mit der Reform der Klärschlamm-, der Bioabfall- und der Düngemittelverordnung für die Zukunft verhindern, dass Landwirte ihre Böden nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzen können.
900 000 t Klärschlamm wurden bisher jedes Jahr auf unsere Felder aufgebracht. Hinzu kommen 29 Mio. t Gülle (berechnet auf der Basis von Trockenmasse). Langfristig belastet das die Böden mit Schadstoffen und gefährdet auf Dauer die Qualität der erwirtschafteten Nahrungs- und Futtermittel. Ist der Boden erst einmal mit Arzneimittelresten, Blei oder Cadmium stark verunreinigt, dann wird es langwierig und teuer, den Boden wieder nutzbar zu machen. Ein vorbeugender Schutz durch strenge Grenzwerte ist daher nicht nur im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern im ureigensten Interesse der Bauern und Bäuerinnen.
Kern unseres gemeinsamen Konzepts sind neue Qualitäten für Düngemittel. BMVEL und BMU wollen erstmals für alle Düngemittel die gleichen fachlichen Grundsätze einführen. Ausgenommen sind lediglich Mineraldünger. Denn dort sind die Voraussetzungen anders.
Wir schlagen Grenzwerte für die Schwermetallgehalte von organischen Düngemitteln, wie Klärschlamm und Bioabfall vor, die eine Aufkonzentration im Boden verhindern. Wir wollen Werte, die deutlich unter den derzeit gültigen liegen. Für Rinder- und Schweinegülle gab es bisher gar keine Grenzwerte. Für organische Schadstoffe werden deshalb z.T.zusätzliche Grenzwerte eingeführt. Maßstab sind die bereits gültigen Vorsorgewerte der Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die Schadstoffbelastung des Bodens soll nicht größer werden.
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Herr Professor Troge, wird Ihnen anschließend den Weg zur Berechnung der neuen Grenzwertvorschläge näher erläutern. Wichtig aber ist: Die neuen Grenzwerte sind nicht willkürlich gesetzt. Sie ergeben sich aus dem Gebot des Bodenschutzgesetzes, Schadstoffanreicherungen im Boden zu verhindern.
Dies hat Folgen:
- Belasteter Klärschlamm wird künftig kaum noch auf Feldern entsorgt werden können. Sinnvoll wäre, die Phosphate aus den Klärschlämmen auszufällen und sie in der Landwirtschaft zu nutzen - statt sie in Müllverbrennungsanlagen zu vernichten. Phosphate sind ein kostbarer Rohstoff, zumal die Vorkommen an cadmiumarmen Rohphosphaten in den nächsten Jahrzehnten zur Neige gehen werden.
- Damit Gülle auch künftig auf Felder aufgebracht werden kann, müssen Landwirte sorgsamer mit Futter, Arzneien und Desinfektionsmitteln umgehen. Zink als Masthilfe muss dann reduziert werden.
- Bioabfälle, also vorwiegend Komposte, werden in qualitativ verbesserter Form auch in Zukunft auf landwirtschaftlichen Böden eingesetzt werden können.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen haben wir lange Übergangsfristen vorgesehen - damit Landwirte und die kommunalen Verantwortlichen sich umstellen können.
Mit diesem Vorschlag setzen wir die einstimmige Empfehlung der gemeinsamen Konferenz der Umwelt- und Agrarminister der Länder am 13. Juni 2001 in Potsdam um. Diese hatte gefordert, es dürfe durch Düngungsmaßnahmen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen. Diese Reformen sind ein wichtiger Bestandteil der Agrarwende. Sie haben eine hohe Relevanz für Gesundheit und Umwelt. Und sie sichern den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Landwirtschaft.
Wir verstehen unseren Vorschlag als ein Angebot zum Dialog mit allen Betroffenen. Ich wünsche uns und Ihnen auf diesem Workshop ebenso offene wie zielorientierte Diskussionen.
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




