• Titel: Die Windenergie braucht Verlässlichkeit

  • Untertitel: Neue Arbeitsplätze in Brandenburg
  • Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
  • Anlass: Einweihung der Rotorblatt-Fertigung von Vestas
  • Datum/Ort: 20.08.2002, Lauchhammer

Anrede,

die Freude war groß, als die deutsche Fußballnationalmannschaft vor wenigen Tagen Vizeweltmeister geworden ist. Das war ein Erfolg, mit dem zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2002 viele nicht gerechnet haben. Im Spitzensport hat das Jahr 2002 mit den herausragenden Leistungen der deutschen Olympiamannschaft bei den Winterspielen äußerst erfolgreich begonnen. Bei beiden Ereignissen konnten wir feststellen: Der Sport kann wie kaum sonst etwas die Menschen begeistern. Spitzensportler sind die modernen Helden, Identifikationsfiguren und Vorbilder zugleich. Deswegen ist es richtig, Sportler für Kampagnen wie z. B. "Keine Macht den Drogen" zu gewinnen oder Initiativen zu starten wie Anfang der 90er Jahre "Mein Freund ist Ausländer". Und genauso richtig ist es, internationale Sportereignisse für die Umweltkommunikation zu nutzen. Dies ist mit den Olympischen Spielen von Sydney, die bereits als die "grünen" Spiele in die Geschichte eingegangen sind, erstmals auf breiter Basis gelungen.

2006 wird Deutschland Gastgeber der nächsten Fußballweltmeisterschaft sein und wir hoffen, dass auch die deutsche Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 Erfolg haben wird. In beiden Fällen werden wir Gelegenheit haben, zu zeigen, dass nicht nur deutsche Sportler Spitze sind, sondern dass auch die Organisatoren die ökologische Herausforderung angenommen und umgesetzt haben. Ich freue mich, dass das Organisationskomitee für die Fußball-WM 2006 bereits die Vision "Green Goal" entwickelt hat. Für mich ist das Nachhaltigkeitskonzept für die WM ein wichtiger Beitrag zum Weltgipfel in Johannesburg. Dieses Konzept wird zeigen, dass der sparsame Umgang mit Energie und knappen Ressourcen auch bei Megaereignissen möglich ist. Das ist gut so, denn sonst spricht irgendwann zuviel gegen solche Wettkämpfe.

Das Nationale Olympische Komitee hat den Bewerbern auferlegt, den Umweltschutz für die Bewerber um die Ausrichtung der Spiele 2012 zu integrieren. Der Spitzensport wird so seiner Vorbildfunktion gerecht. Deutschland bietet sich 2006 und möglicherweise 2012 darüber hinaus die Chance, den Einsatz intelligenter Umwelttechnologie made in Germany der Weltöffentlichkeit zu präsentieren.

Spätestens seit Sydney werden internationale Sportgroßveranstaltungen auch an ihren Umweltstandards gemessen. Auch dieser Kongress wird sich deshalb diesem Thema widmen. Aber es ist nur ein Aspekt. Wir wollen mit diesem Fachkongress den Dialog zwischen Umwelt, Naturschutz und Sport führen. Wir wollen vor allem den Breitensport, das heißt die 27 Millionen organisierten und rund 15 Millionen nicht organisierten Sportlerinnen und Sportler erreichen. Und wir wollen die Umwelt- und Naturschützer erreichen. Dieser Dialog dreht sich um die Fragen:

Wie werden unsere Naturräume insbesondere durch die Ausübung von Natursportarten belastet?
Wie können Fauna und Flora vor Übernutzung geschützt werden?
Wie können Konflikte zwischen Naturschutz und Sport gelöst werden?
Wie können Sportstätten Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden?

Bei der Beantwortung dieser Fragen sind die Sportler ebenso wie die Umwelt- und Naturschutzpolitiker gefordert. Sie fällt dann einvernehmlich aus, wenn es gelingt, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Naturnutzer und der Naturschützer zu finden. Wir haben einen entscheidenden Schritt in diese Richtung getan: Es ist uns nach 25 Jahren die umfassendste Modernisierung des Naturschutzrechts in Deutschland gelungen. Am 4. April dieses Jahres ist das neue Naturschutzgesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz ordnet folglich auch das Verhältnis von Sport und Naturschutz neu:

  • Es betont den Erholungswert von Natur und Landschaft.
  • Es sichert den Erhalt von Naherholungsgebieten.
  • Es erkennt natur- und landschaftsverträglichen Sport als Erholung an und beendet damit den vermeintlich unüberbrückbaren Interessengegensatz zwischen Sportlern und Naturschützern.
  • Es stärkt den Dialog zwischen Sportlern und Naturschützern z. B. durch die Verpflichtung zur naturschutzbezogenen Bildungsarbeit und zum frühzeitigen Informationsaustausch.
  • Es ermöglicht Naturschutz durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen - beispielsweise den zeitweiligen Verzicht aufs Klettern, wenn in der Wand gerade Vögel brüten.

Das neue Naturschutzrecht schützt die Natur auch um ihrer selbst willen. Aber der Mensch braucht eine reiche und intakte Natur, er braucht das Naturerlebnis gerade auch bei der Sportausübung. Naturschutz und Sport verbindet also eine gemeinsame Zielsetzung. Sprechen müssen wir über die Wege dahin.

Für mich ist dabei eines wichtig: Naturschützer und Sportler brauchen eine gemeinsame Gesprächsbasis. Wir bauen deshalb im Bundesamt für Naturschutz ein Natur-Sport-Informationssystem auf, das sowohl den Naturschutzbehörden und -verbänden sowie dem Sport zur Verfügung stehen wird. Es ist über das Internet zugänglich und enthält eine Vielzahl von Erkenntnissen aus der Störungsökologie, insbesondere zu Kletter-, Luft- und Wassersport. Ein Beispiel verdeutlicht, was hiermit gemeint ist: Das Bundesumweltministerium hat vier Jahre den Einsatz automatischer Telemetriesysteme zur Beobachtung des Verhaltens von Gämsen im Nationalpark Berchtesgaden gefördert. Wir haben dafür rund 480.000 Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen Untersuchungen wissen wir, dass die mit Abstand größte Störwirkung aus der Luft erfolgt. Gleitschirm- und Drachenflieger sind störender als Wanderer. Denn Gleitschirm- und Drachenflieger nähern sich sehr viel schneller und auf nicht bekannten Pfaden.

Auch vor Skiläufern, die mit hohem Tempo zu Tal fahren, flüchten Gämsen signifikant schneller als vor Wanderern, die sich Schritt für Schritt Richtung Gipfel bewegen. Vor Wanderern oder Skifahrern, also vor Gefahren am Boden, flüchten Gämsen in geschützte Felsregionen. Kommt die Gefahr aus der Luft, fliehen sie eher in Waldbereiche. Das verursacht dort den Wildverbiss, der die Entwicklung eines standortgerechten Bergmischwalds behindert.

Die Schlüsse, die wir aus den Erkenntnissen der Störungsökologie ziehen, wollen wir für Lenkungsmaßnahmen nutzen. Nicht für Totalverbote . Wir wollen nicht allesüberall zulassen. Wir wollen aber auch keinen Reservatsnaturschutz, der die Menschen aussperrt. Wir wollen einen Interessenausgleich, der dem Schutz der biologischen Vielfalt ebenso dient wie den Erholungsbedürfnissen der Menschen.

In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland finden wir nur noch an sehr wenigen Stellen unberührte Natur und Landschaft. Die Lebensräume für Flora und Fauna sind immer kleiner geworden oder haben sich stark verändert. Das zeigen die "Roten Listen", die Auskunft über gefährdete oder ausgestorbene Arten und Biotope geben. Das neue Naturschutzrecht sieht deshalb einen großflächigen zusammenhängenden Biotopverbund vor. Mindestens zehn Prozent der Landesfläche werden künftig so geschützt und sichern heimische Tier- und Pflanzenarten.

Sport und Biotopverbund stellen im übrigen keineswegs immer Gegensätze dar. Großflächige Golfplatzanlagen bieten wegen ihrer Großflächigkeit quasi unberührte Teile, die sich als sogenannte Trittsteine für einen Biotopverbund besonders eignen. Ein Golfverein kann durch die Art der Anlage und der Pflegemaßnahmen diese Trittsteinbildung nochfördern. Auch auf Segelfluggeländen sind aufgrund der eingeschränkten Nutzung des Geländes einzigartige Biotope entstanden. Es wäre schade, wenn solche Entwicklungen nur im verborgenen blühen würden. Sportvereine müssen aber die Gewissheit haben, dass sie ihr Gelände auch dann noch nutzen können, wenn gerade durch diese Nutzung ein hoher naturschutzfachlicher Wert entstanden ist.

Wir ergänzen mit dem im neuen Naturschutzrecht vorgesehenen Biotopverbund das europäische ökologische Netz NATURA 2000. Ich weiß, dass gerade NATURA 2000 und die FFH-Richtlinie in Sportkreisen auf wenig Gegenliebe stößt. Das hängt leider oft damit zusammen, wie die Ausweisung der FFH-Gebiete erfolgt. Nachdem Deutschland zunächst durchschleppende Gebietsmeldungen der Länder in Verzug geraten ist, hat es leider auch Schnellschüsse gegeben. Nacht- und Nebelaktionen sind aber nicht geeignet, die Akzeptanz für den Naturschutz im allgemeinen und NATURA 2000 im besonderen zu fördern. Frühzeitige Information, Aufklärung und Beteiligung bei der Suche nach Wegen zu einem fairen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzerinteressen hätte manche Ängste von vornherein nehmen können und wir wären trotzdem nicht bei den Schlusslichtern in Europa gewesen. Wir haben deswegen zusammen mit dem Deutschen Sportbund die Broschüre "NATURA 2000 und Sport" herausgegeben. Sie ist ein Leitfaden zur Anwendung der FFH-Richtlinie und gut geeignet, die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu führen. Darin sind auch einige Beispiele für sogenannte freiwillige Vereinbarungen, die zeigen, wie ein Ausgleich zwischen Schutz -und Nutzerinteressen gelingen kann.

Freiwillige Vereinbarungen sind dem Ordnungsrecht dann vorzuziehen, wenn sie die Schutzziele in gleicher Weise erreichen. Freiwillige Vereinbarungen sind nicht überall gleich erfolgreich. Wir lassen deshalb im Rahmen eines Forschungsvorhabens untersuchen, wie solche Vereinbarungen aussehen müssen, damit sie als erfolgversprechende Alternative zum Ordnungsrecht eingesetzt werden können. Wir wollen an möglichst vielen Stellen die Natur mit den Menschen und nicht gegen sie schützen.

Deshalb begrüße ich, dass die Deutsche Sporthochschule hier in Köln das Institut für Natursport und Ökologie geschaffen hat, das mit der Erforschung dieser Fragen und der Entwicklung raumbezogener Konzepte beschäftigt. Und ich freue mich, dass wir diese Arbeiten im Rahmen der uns für Forschung zur Verfügung stehenden Mittel mit 65.000 Euro fördern. Wir leisten hiermit einen Beitrag den Naturschutz an die teilweise rasanten Entwicklungen im Sport anzupassen.

Veränderungen, die uns beunruhigen, beobachten wir leider nicht allein im Bereich der biologischen Vielfalt. Mindestens ebenso gravierend ist der weltweite Klimawandel. Die Folgen sind für jeden erkennbar: Stürme und Überschwemmungen haben zugenommen. Die Gefahr der Verschiebung von Vegetationszonen steigt. Von den 76 Alpengletschern haben in den letzten Jahrzehntenbereits 68 Gletscher 30 Prozent ihrer Fläche und über 50 Prozent ihres Volumens verloren. Die Folgen sind zumindest den Skifahrern unter Ihnen bekannt. Die Schneefallgrenze hat sich inzwischen auf über 1500 Meter erhöht. Dadurch kann die tiefer gelegene Infrastruktur kaum noch genutzt werden. Neue Anlagen müssen in immer höher gelegenen und bisher nur wenig belasteten Gebieten erschlossen werden. Für die Bundesregierung zählt der Klimaschutz zu den großen umweltpolitischen Herausforderungen. Wir haben uns anspruchsvolle Ziele bei der Minderung der Treibhausgasemissionen gesetzt und sind ebenso anspruchsvolle Verpflichtungen eingegangen. Um diese erfüllen zu können, haben wir das Nationale Klimaschutzprogrammbeschlossen. Wichtige Maßnahmen dieses Programms stellen die Ökologische Steuerreform, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien, das 100.000-Dächer-Programm zur Förderung der Photovoltaik, das C02-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Energieeinspar-Verordnung dar. Wir haben damit die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass alle Sektoren - Wirtschaft, private Haushalte und Verkehr - ihren Minderungsbeitrag leisten.

Mit der Energieeinspar-Verordnung kommen auf den Sport oder richtiger auf die Betreiber von Sportstätten große finanzielle Belastungen zu. Ursache ist der erhebliche Sanierungsbedarf und der insbesondere schlechte energetische Zustand vieler Sportanlagen. Eine große Zahl der Sportstätten befindet sich in kommunaler Trägerschaft. In vielen Kommunen ist die Haushaltslage angespannt, ein Zustand, der sicher auch auf viele Sportvereine zutrifft. Wir haben diese Ausgangslage zum Anlass genommen, die im Sportanlagenbereich erzielbaren Energieeinsparpotenziale mit dem Instrument des Contracting zu untersuchen und mit einem Leitfaden Hilfestellung bei der Anwendung von Contracting-Verfahren zu leisten.

Allein die durch Contracting erzielbaren Einsparungen in Sportstätten liegen je nach Contracting-Modell zwischen 600.000 bis 1,2 Millionen Tonnen Treibhausgasen. Die öffentlichen Kassen beziehungsweise die Haushalte der Sportstättenbetreiber könnten aufgrund der Energieeinsparungen bereits im Vertragszeitraum laufender Projekte jährlich um 12 bis 37 Millionen Euro entlastet werden. Nach Ablauf der Verträge dürfte die Entlastung bei 60 bis 185 Millionen Euro jährlich liegen. Wie Sie sehen, ist das ausschöpfbare Treibhausgasminderungspotenzial in Sportstätten beträchtlich. Es ist tatsächlich sogar noch größer, weil in der Ihnen in den Tagungsunterlagen vorliegenden Untersuchung ja nur die durch Contracting erzielbaren Potenziale berechnet wurden. Ich wünsche mir, dass der Sport seiner Verantwortung auch in diesem Feld gerecht wird. Mit dem vorliegenden Leitfadenzum Sportstätten-Contracting, aber auch mit den von der Bundesregierung aufgelegten Förderprogrammen unterstützen wir den Sport hierbei.

Meine sehr verehrten Damen und Herrn,
ich glaube, es ist deutlich geworden: Wir wollen die Probleme zwischen Umwelt, Naturschutz und Sport durch Zusammenarbeit und nicht durch Konfrontation lösen. Ich habe in dieser Legislaturperiode den Beirat für Umwelt und Sport erneut berufen. Die Zusammensetzung dieses Beirats, dem Vertreter der Sportverbände, der Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Experten verschiedener Fachrichtungen angehören, unterstreicht unsere Bereitschaft zum Dialog. Dieser Fachkongress findet auf Initiative des Beirats statt. Er zeigt das breite Spektrum der Themen, mit denen er sich im Berufungszeitraum auseinandergesetzt hat. Ich danke den Beiratsmitgliedern insbesondere für ihre engagierte Diskussion und Unterstützung bei der Neugestaltung des Verhältnisses zwischen dem Sport und dem neuen Naturschutzrecht. Ich bin sicher, dass vor allem die ausführliche Beiratsstellungnahme zur Frage der natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung eine wichtige Interpretationshilfe des neuen Naturschutzrechts im Sinne eines Ausgleichs von Schutz- und Nutzerinteressen sein wird.

Ich wünsche diesem Kongress einen guten Verlauf.